Planungsdokumente: pmsmoke2026.03 mit Hanjo

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Planfeststellungsbeschluss U-Bahnlinie U4

Für die neue U-Bahntrasse der U4 liegt ein Planfeststellungsbeschluss vom 15. September 2006 (Amtl. Anz. S. 2281) einschließlich Änderungen nach § 28 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) vor.

Für die Verlängerung der U-Bahnlinie von der Haltestelle HafenCity Universität bis zu den Elbbrücken einschließlich der Haltestelle Elbbrücken liegt ein Planfeststellungsbeschluss vom

14. August 2013 (Amtl. Anz. S. 1398) nach § 28 PBefG vor.

Die U4 mit dem Haltestellenbauwerk HafenCity Universität und der Abstellanlage verlaufen im Plangebiet unterirdisch im Bereich der Versmannstraße.

Planfeststellungsbeschluss Pfeilerbahn

Für die Erneuerung der Eisenbahnüberführung Pfeilerbahn einschließlich der östlichen und westlichen Kreuzungsbauwerke zwischen Hamburg Hauptbahnhof und Abzweig Veddel liegt ein Planfeststellungsbeschluss vom 23. März 2007 (Amtl. Anz. S. 1081) nach § 18 Allgemeines Eisenbahngesetz vor.

Wasserrechtliche Verfahren

Im östlichen Teil des Grasbrookhafens wurden im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Hamburg Altstadt 32 / HafenCity 1 vom 3. November 2004 (HmbGVBl. S. 397) vorhandene Wasserflächen und Ufer mit gesetzlich geschützten Röhrichten als Straßenverkehrsflächen

ausgewiesen. Die damit verbundenen Eingriffe in das Gewässer wurden in einem nachfolgen- den wasserrechtlichen Verfahren als Beeinträchtigung bewertet. Zur Kompensation des Ein- griffs wurde u. a. die Anlage einer Pflanztasche im Bereich des Ericusgrabens nördlich Stock- meyerstraße auf Flächen der Hamburg Port Authority festgelegt (vgl. wasserrechtliche Plan- genehmigung 52/13.70-326/00). Mit Genehmigung für eine Pflanztasche und eine Ufersanie- rung im Ericusgraben in Höhe des Lohseparks wurde die Maßnahme am 12. Februar 2014 wasserrechtlich gesichert (Az. RP 32/150.1407-358).

Der Neubau einer Uferwand für ein Bürogebäude am Brooktorhafen zwischen Poggenmühle und Shanghaiallee wurde am 5. September 2013 wasserrechtlich genehmigt (Az. RP32/150.1407-302).