Planungsdokumente: SB Release 2026.15

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Inhaltsverzeichnis

SB 2026.15 Kapitelbezogene Kategorie

Sturmflutschutz

Die am 1. Juli 2002 in Kraft getretene Verordnung zum Schutz vor Sturmfluten im Gebiet der HafenCity (Flutschutzverordnung-HafenCity) vom 18. Juni 2002 (HmbGVBl. S. 107) enthält auch für den Geltungsbereich des Bebauungsplans allgemein gültige Bestimmungen für den

Bau sowie den Betrieb und die Unterhaltung der dem Sturmflutschutz dienenden Anlagen und Einrichtungen; darüber hinaus enthält die Verordnung organisatorische Regelungen.

Altlastenverdächtige Flächen

Das gesamte Plangebiet ist ein ehemaliges Spülfeld und aus diesem Grund als Altlastver- dachtsfläche registriert. Darüber hinaus befinden sich im Plangebiet aufgrund der vorherigen Nutzungen mehrere Altlastverdachtsflächen.

5.7. Wasser

Entwässerung

Für die zentrale HafenCity wurde im Jahr 2004 von der Hamburger Stadtentwässerung auf Grundlage des Masterplans der HafenCity ein Entwässerungskonzept erstellt. Dieses Konzept sieht für den Geltungsbereich des Bebauungsplans HafenCity 10 eine Trennbesielung mit Schmutz- und Regenwassersielen vor. Darüber hinaus wurden für die Straßen mit erhöhtem Verkehrsaufkommen (Shanghai- und Überseeallee sowie Versmannstraße) separate Straßen- entwässerungsleitungen vorgesehen. In der Koreastraße und Stockmeyerstraße verläuft zu- dem das Kuhmühlenstammsiel als Mischwassersiel DN 3000. Direkte Anlieger dürfen auch weiterhin in das Kuhmühlenstammsiel einleiten, sofern das Grundstück über kein anderes Siel erschlossen ist.

Im Jahr 2009 wurde auf Grundlage des städtebaulichen Entwurfes eine Überarbeitung und Konkretisierung des Entwässerungskonzeptes für die Versmannstraße durchgeführt. An dem grundsätzlichen Konzept der Trennbesielung wurde festgehalten.

Schmutzentwässerung

Die Hauptvorflut für die Schmutzentwässerung der Bebauungsplangebiete HafenCity 10 und HafenCity 17 bildet das vorhandene Schmutzwassersiel in der Shanghaiallee. Von dort erfolgt die Ableitung des Schmutzwassers in das in der Koreastraße verlaufende Kuhmühlenstamm- siel.

Für den Anschluss der östlich des Lohseparks befindlichen Flächen musste der Lohsepark mit einem Schmutzwassersiel DN 250 gekreuzt werden, um auch diesen Bereich hochwassersi- cher an das Entwässerungsnetz anzuschließen. Diese Trasse ist als „vorhandene unterirdi- sche Abwasserleitung“ in der Planzeichnung gekennzeichnet. Sie verläuft südlich des Lohse- platzes.

Ab einem Hochwasserstand von 4,4 m über NHN wird das Kuhmühlenstammsiel beidseitig der HafenCity geschlossen. Ab diesem Wasserstand dürfen keine zusätzlichen Schmutzwas-

sermengen – außer von der tiefliegenden Fläche des Hildebrandtblocks und einzelnen Anlie- gern in der Stockmeyerstraße – in das Kuhmühlenstammsiel eingeleitet werden. Um die Hoch- wasserperiode zu überbrücken wurde ein Bedarfspumpwerk außerhalb des Plangebiets in der Shanghaiallee gebaut. Das Bedarfspumpwerk soll nur im Hochwasserfall das aus der Hafen- City anfallende Schmutzwasser über eine Druckleitung bis hinter die Hauptdeichlinie an der Altländer Straße in das Kuhmühlenstammsiel fördern.

Regenentwässerung

Die Regenentwässerung der Bebauungsplangebiete HafenCity 10 und HafenCity 17 erfolgt über bereits vorhandene oder noch herzustellende Regensielauslasse in den Baakenhafen bzw. in den Brooktorhafen/Ericusgraben. Die unterhalb der Rückstauebene befindlichen Ge- bäudeteile sind über private Pumpwerke zu entwässern.

Das in den Baugebieten und Straßenverkehrsflächen nördlich der Stockmeyer- bzw. Korea- straße und südlich der Versmannstraße anfallende Niederschlagswasser ist direkt in das nächst liegende Gewässer (Baakenhafen oder Brooktorhafen/Ericusgraben) einzuleiten (vgl. § 2 Nummer 17), da diese Flächen direkt an die Gewässer angrenzen und durch die Einleitung in das Hafenbecken das Sielnetz entlastet wird. Die Festsetzung erfolgt entsprechend dem oben genannten Entwässerungskonzept auf der Grundlage von § 9 Absatz 4 des Hamburgi- schen Abwassergesetzes in der Fassung vom 24. Juli 2001 (HmbGVBl. S. 258, 280), zuletzt geändert am 23. Januar 2018 (HmbGVBl. S. 19, 27).

Im Osten der Parkanlage bzw. Ausgleichsfläche am Ericusgraben ist ein Regenwassersiel als

„vorhandene unterirdische Niederschlagswasserleitung“ in der Planzeichnung gekennzeich- net.

Soweit ein Anschluss der Flächen des Lohseparks an die geplanten Regenwassersiele erfor- derlich wird, ist zu berücksichtigen, dass diese in geeigneter Form gegen Rückstau gesichert werden müssen. Rückstauebene ist das umgebende, hochwassergeschützt aufgehöhte Ge- lände. Der Wasserstand in den Regenwassersielen korrespondiert bei Hochwasser mit dem Wasserstand der Gewässer. Bei einem nicht rückstaugeschützten Anschluss der Parkflächen kann es bei Hochwasser zu deren Flutung kommen.

Langfristig zu erhaltener Gebäudebestand (Hildebrandtblock)

Die Entwässerung des Hildebrandtblocks erfolgt über das Mischwassersiel in der Straße Am Lohsepark. Durch die Niveauänderung der Straße und der damit einhergehenden Verände- rung der Rückstauebene der Straße westlich des Lohseparks muss das private Entwässe- rungssystem gegen Rückstau aus dem Siel gesichert werden.

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