Planungsdokumente: FIKTIVES DEMOVERFAHREN Bauleitplanung Grünoase Stadtmitte (bitte nicht ändern)

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

2.1. Örtliche Lage

Die Stadt Herzogenaurach mit ca. 25.835 Einwohnern (Stadt Herzogenaurach, Stand: Juli 2022, https://www.herzogenaurach.de/rathaus/zahlen-und-fakten) liegt im Landkreis Erlangen-Höchstadt und gehört zum Regierungsbezirk Mittelfranken. Herzogenaurach befindet sich in unmittelbarer Nähe zum Ballungsraum Nürnberg/Fürth/Erlangen und gehört auch der Metropolregion Nürnberg an. Über den Autobahnanschluss Frauenaurach besitzt Herzogenaurach eine gute Anbindung an die Bundesautobahn A3. Diese verkehrsgünstige Lage unterstreichtbegünstigt die Attraktivität der Stadt als Wohn- und auch als Gewerbestandort.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 40 „Berufsschule“ – 1. Änderung“, nach §13a BauGB liegt unmittelbar nördlich der Erlanger Straße und mittig der Siedlungsräume von Herzogenaurach und Niederndorf. Die örtliche Lage des Plangebietes ist in folgender Abbildung dargestellt:

Ausschnitt Plangebiet

Quelle: Luftbild Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung (geodaten.bayern) 2022

2.2. Räumlicher Geltungsbereich

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 40 „Berufsschule“ – 1. Änderung “, nach §13a BauGB wird im Süden und Westen durch die Erlanger Straße bzw. durch den Friedrich-Weiler-Platz, im Norden durch den Schwester-Ennodia-Weg und im Osten durch die Bebauung entlang der Orionstraße- bzw. der westlichen Bauzeile entlang der Merkurstraße begrenzt.

Der Geltungsbereich umfasst insgesamt eine Fläche von ca. 38.000 m².

Quelle: Geobasisdaten: © Bayerische Vermessungsverwaltung (www.geodaten.bayern.de) 2022

2.3. Flächennutzungsplan

Bebauungspläne sind nach § 8 BauGB aus den Darstellungen des Flächennutzungsplanes zu entwickeln. Die Stadt Herzogenaurach verfügt über einen wirksamen Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan vom 3. März 2005. Hier ist das Plangebiet bereits als „Sondergebiet“ Zweckbestimmung Berufsschulzentrume dargestellt. Eine Anpassung / Berichtigung ist somit nicht erforderlich.

Ausschnitt aus dem rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Herzogenaurach (Stand: 2005) mit Darstellung Geltungsbereich

Quelle: Stadt Herzogenaurach