Planungsdokumente: FIKTIVES DEMOVERFAHREN Bauleitplanung Grünoase Stadtmitte (bitte nicht ändern)

Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Dokumente des Verfahrens nehmen.

Inhaltsverzeichnis

Begründung

5.4. Nebenanlagen

Ebenfalls abgeleitet aus der Bestandsbebauung und der vorhandenen Gestaltung des Gesamtareals der staatlichen Berufsschule wird eine Festsetzung zur Zulässigkeit von Nebenanlagen eingefügt. Unter Berücksichtigung des Abstandsflächenrechts (Art. 6 Abs. 7 BayBO) wird hiernach die Errichtung von Nebenanlagen, die dem Zweck der Hauptnutzung dienen, bis zu einer Gesamtgröße von 25 m² auch außerhalb der Baugrenze zulässig.

5.5. Grünordnung

Die zeichnerische Kennzeichnung der zum Erhalt festgesetzten Bäume, Sträucher und sonstiger Bepflanzung leitet sich aus der vorhandenen Grünstruktur ab. Zur dauerhaften Abschirmung Richtung angrenzender Wohnbebauung entlang des Schwester-Ennodia-Wegs, Orionstraße- / Merkurstraße wird daher ein Erhaltungsgebot festgesetzt. Gleiches gilt für den südlichen Bereich entlang der Erlanger Straße und für die vorhandene Bepflanzung im Bereich der Parkplatzflächen. Für Abgänge vorhandener Gehölze bzw. Neupflanzungen wird auf die Pflanz- und Artenliste der Stadt Herzogenaurach verwiesen. (-> Text noch mit Monika abstimmen)

5.6. Private Grünfläche, Zweckbestimmung Nutzgarten

In Abstimmung mit dem Grundstückseigentümer (Landkreis Erlangen-Höchstadt) erfolgt die Einbeziehung der im Süden festgesetzten „privaten Grünfläche, Zweckbestimmung Nutzgarten“ in den Geltungsbereich des Änderungsplanes. Hierbei handelt es sich um eine bislang unbeplante „Teilfläche“ aus dem Gesamtgrundstück der staatlichen Berufsschule. , die als Schulgarten genutzt wird. Seitens des Baulastträgers bestehen keine Planungen zu Erweiterungen / Umbaumaßnahmen oder Umnutzungen, so dass die Festsetzung der heutigen Nutzung entsprechend erfolgt.