Planungsdokumente: pmsmoke2026.03 mit Hanjo

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Inhaltsverzeichnis

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4.1. Vorbemerkungen

Die europäische UVP-Richtlinie war bis zum Stichtag am 16. Mai 2017 in nationales Recht umzusetzen. Danach ist eine Reihe zusätzlicher Angaben in den Umweltbericht aufzunehmen. Die entsprechende Novellierung des BauGB ist im Mai 2017 in Kraft getreten. Sie enthält in § 245c BauGB eine Überleitungsvorschrift, wonach für bereits eingeleitete Bebauungsplanver- fahren jene Rechtsvorschriften angewendet werden können, die vor Inkrafttreten der Bau- rechtsnovelle galten. Voraussetzung hierfür ist, dass die frühzeitige Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Absatz 1 Satz 1 BauGB vor dem 16. Mai 2017 eingeleitet worden ist.

Dies ist mit der frühzeitigen Behördenbeteiligung am 19. April 2010 (Grobabstimmung und Scoping) sowie der Beteiligung der nach § 63 des BNatSchG bzw. § 21 des HmbBNatSchAG anerkannten Vereine mit Schreiben vom 8. Juni 2010 erfolgt. Insofern wurde der nachfolgende Umweltbericht in der vor Inkrafttreten der Novellierung des BauGB geforderten Bearbeitungs- tiefe erstellt.

Kurzdarstellung der Inhalte und Ziele des Bebauungsplans sowie Bedarf an Grund und Boden

Mit dem Bebauungsplan HafenCity 10 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines gemischt genutzten Quartiers rund um die zentrale Parkanlage der Hafen- City, dem Lohsepark, geschaffen werden. Im Plangebiet werden westlich der öffentlichen Parkanlage schwerpunktmäßig Wohnungen und östlich der Parkanlage Büros, Schulflächen (Bebauungsplan HafenCity 17) und ein Gedenkort mit Dokumentationszentrum angesiedelt. Kindertagesstätten, Einzelhandels- und gastronomische Nutzungen werden die Erdgeschosse prägen.

Das Plangebiet ist etwa 14,8 ha groß. Davon entfallen auf öffentliche Parkanlagen etwa 4 ha, auf Straßenverkehrsflächen etwa 3,7 ha, auf Wasserflächen etwa 1,4 ha, auf Bahnflächen etwa 0,9 ha und auf die Baugebiete etwa 4,7 ha. In den Kerngebieten ist eine Grundflächen- zahl von 1,0 und in den allgemeinen Wohngebieten von 0,6 und 0,65 festgesetzt.

Ziele des Umweltschutzes in Fachgesetzen und Fachplänen

Die nachfolgende tabellarische Auflistung gibt einen kurzen Überblick über die für das Plan- gebiet einschlägigen Fachgesetze und Fachpläne und der Art, wie diese Ziele und die Um- weltbelange bei der Aufstellung des Bebauungsplans berücksichtigt wurden.

Schutzgut/Thema Fachgesetz/Fachplanung Art der Berücksichti- gung
Verkehrslärm 16. BImSchV (Verkehrslärmschutzverord- nung) Festsetzungen zum Lärm- schutz
Gewerbelärm BImSchG (Bundes-Immissionsschutzge- setz) TA Lärm (Technische Anleitung Lärm) Festsetzung zum Lärm- schutz
Sportlärm 18. BImSchV (Sportanlagenlärmschutzver- ordnung) Überprüfung der Auswir- kungen
Erschütterungen DIN 4150 (Erschütterungen im Bauwesen), Teil 2 (Einwirkungen auf Menschen in Ge- bäuden) Festsetzung zum Erschüt- terungsschutz
Klima Landschaftsprogramm Hamburg Festsetzungen zur Begrü- nung
Luft 39. BImSchV (Verordnung über Luftquali- tätsstandards und Emissionshöchstmen- gen) Überprüfung der Auswir- kungen
Wasser Wasserrahmenrichtlinie Regenwasserinfrastrukturanpassung (RISA) Hamburg Überprüfung der Auswir- kungen
Boden BBodSchG (Bundes-Bodenschutzgesetz) BBodSchV (Bundes-Bodenschutz- und Alt- lastenverordnung) Kennzeichnung der Flä- chen mit erheblich mit um- weltgefährdenden Stoffen belasteten Böden Festsetzung zu Siche- rungsmaßnahmen auf- grund von Bodengasen
Landschaft Landschaftsprogramm Hamburg Überprüfung der Auswir- kungen
Pflanzen/Tiere Fachkarte Arten- und Biotopschutz Gutachterliche Bestands- aufnahme und Überprü- fung der Auswirkungen

Schutzgut/Thema Fachgesetz/Fachplanung Art der Berücksichti- gung
Festsetzung zur Begrü- nung
Auswirkungen durch Un- fälle auf den Menschen § 50 BImSchG (Trennungsgrundsatz) Gutachterliche Ermittlung angemessener Sicher- heitsabstände zu in der Nähe befindlichen Störfall- betrieben
Sonnenlichtversorgung für den Menschen DIN 5034 (Tageslicht in Innenräumen) Überprüfung der Beson- nung der Wohnungen mit- tels Verschattungsstudie
Auswirkungen durch elektromagnetische Fel- der 26. BImSchV (Verordnung über elektro- magnetische Felder) / Vorsorgewert Überprüfung durch gut- achterliche Ermittlung der elektromagnetischen Fel- der der Bahnstromleitung