Planungsdokumente: pmsmoke2026.03 mit Hanjo

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Inhaltsverzeichnis

[sh] - Kategorie (kapitelbezogen)

Hinweis auf Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben – Be- schreibung von technischen Verfahren

Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der notwendigen Angaben zur Umweltprüfung sind nicht aufgetreten; Kenntnislücken bestehen nicht. Technische Verfahren, die im Zusammen- hang mit der Bewertung von Umwelteinwirkungen stehen, sind in den jeweiligen Fachgutach- ten beschrieben und können dort eingesehen werden. Die Fachgutachten zu Umweltthemen waren Bestandteil der öffentlichen Auslegung.

4.2. Beschreibung und Bewertung der erheblichen Umweltauswirkungen Schutzgut Luft

Bestandsaufnahme des derzeitigen Umweltzustandes

Lärm

Die gesamte HafenCity ist aufgrund unterschiedlicher Quellen stark lärmbelastet, dies betrifft insbesondere den Verkehrslärm (Straße, Schiene) und den Industrie- und Gewerbelärm (Ha- fengebiet auf der Südseite der Norderelbe). Außerdem existiert eine Vorbelastung durch den Lärm, der durch vorbeifahrende Schiffe erzeugt wird. In diesem östlich gelegenen Teil des Hafens nimmt der Schiffsverkehr im Vergleich zum westlichen Bereich ab. Zudem besteht noch ein räumlicher Abstand des Plangebiets zur Norderelbe von etwa 300 m. Von einer er- heblichen Beeinträchtigung durch Schiffsverkehrslärm wird dementsprechend nicht ausgegan- gen.

Luftschadstoffe

Aufgrund der Nähe zur nördlichen Innenstadt und zum Hafen besteht eine deutliche lufthygie- nische Vorbelastung der HafenCity.

Zusätzliche stärkere lokale Belastungen werden durch die Fahrzeuge auf der Überseeallee, Versmannstraße und Shanghaiallee erzeugt.

Westlich des Plangebiets in einer Entfernung von ca. 450 m befindet sich ein mit Erdgas be- triebenes Heizwerk. Dieses Heizwerk wird vornehmlich in den Wintermonaten zur Abdeckung von Spitzenlasten betrieben. Die maßgeblichen Grenzwerte der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) vom 24. Juli 2002 (Gemeinsames Ministerialblatt S. 511) wer- den an den direkt an das Heizwerk angrenzenden Gebäuden eingehalten. Eine Beeinträchti- gung des Plangebiets ist unwahrscheinlich, da die Emissionen mit zunehmender Entfernung zum Schornstein durch Vermischung mit umgebender Luft stark verdünnt werden.

Östlich des Plangebiets befindet sich in einem Abstand von ca. 80 m zudem das Heizkraftwerk Oberhafen.

Betriebsbereiche nach § 3 Absatz 5a BImSchG - Störfallbetriebe

Südlich des Plangebiets befinden sich mehrere Betriebsbereiche, die in den Anwendungs- bereich der Störfall-Verordnung (12. BImSchV) in der Fassung vom 15. März 2017 (BGBl. I S. 484, 3527), zuletzt geändert am 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328, 1340), fallen. Solche Betriebe und schutzbedürftige Nutzungen sind gemäß § 50 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BIm- SchG) in der Fassung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1275), zuletzt geändert am 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328, 1340), einander so zuzuordnen, dass durch schwere Unfälle hervorgerufene Auswirkungen so weit wie möglich vermieden werden. Die Zuordnung ist entsprechend den Vorgaben des Leitfadens der Kommission für Anlagensicherheit (KAS): „Empfehlungen für

Abstände zwischen Betriebsbereichen nach der Störfall-Verordnung und schutzbedürftigen Gebieten im Rahmen der Bauleitplanung – Umsetzung § 50 BlmSchG" zu beurteilen.

Für drei Umschlagsbetriebe wurde aufgrund der jeweiligen räumlichen Nähe zum Plangebiet der entsprechende angemessene Abstand (mit Detailkenntnissen) fachgutachterlich ermittelt. Die Abstandsermittlung folgte den Empfehlungen des o. g. Leitfadens.

Als potentieller sogenannter „Dennoch-Störfall“ mit den größten Auswirkungen (sogenanntes

„abdeckendes Szenario“) wurde das Auslaufen eines leckgeschlagenen Gebindes giftiger Flüssigkeiten (stellvertretend Acrolein) oder giftiger Gase (stellvertretend Chlor) unterstellt. Der Freisetzung folgen eine anschließende Verdampfung der Stoffe und einem Transport der Stoffe über den Luftweg. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass zu allen drei Betrieben der an- gemessene Sicherheitsabstand eingehalten wird.

Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung

Mit der Planung entstehen teilweise völlig neue Gebäudestrukturen und Verkehrswege (der Westteil des Plangebiets und der Lohsepark sowie die verkehrliche Erschließung sind bereits realisiert). Die Nutzungen innerhalb des Plangebiets sowie die Nutzungen des Bebauungs- plans HafenCity 17 erzeugen eine prognostische Verkehrsmenge von ca. 9.220 PKW-Fahrten und ca. 610 LKW-Fahrten an einem durchschnittlichen Werktag, die sich in das umliegende Straßennetz verteilen. In Hinblick auf eine mögliche Beeinträchtigung der Nachbarschaft des Plangebiets infolge auftretender Lärm- und Luftschadstoffbelastungen ist allerdings zu berück- sichtigen, dass für die gesamte Entwicklung der HafenCity eine Masterplankonzeption seit dem Jahr 1998 vorliegt, die im Laufe der Jahre fortgeschrieben wurde. Parallel zur Master- plankonzeption wurde bereits eine Verkehrsuntersuchung angestellt, die sämtliche erzeugten Ziel- und Quellverkehre der unterschiedlichen Nutzungen der HafenCity prognostisch ermit- telte und auf das vorgesehene Straßennetz inklusive der Annahme der Realisierung der Groß- marktbrücke verteilte. Diese Verkehrsuntersuchung wurde im Laufe der Jahre parallel mit der Fortschreibung der Masterplankonzeption angepasst. Aufbauend auf den Fortschreibungen der Verkehrsuntersuchung für die gesamte HafenCity wurden jeweils lärmtechnische Untersu- chungen durchgeführt. An den grundsätzlichen Erkenntnissen zur Verkehrslärmbelastung hat sich im Grunde seit 1998 kaum etwas geändert. Die damals durchgeführten Lärmberechnun- gen zeigten bereits, dass die Hauptverkehrsachsen der HafenCity (Brooktorkai, Sandtorkai, Am Sandtorpark, Osakaallee, Überseeallee, Versmannstraße, Shanghaiallee) vergleichs- weise hohen Lärmbelastungen im Endausbauzustand der HafenCity ausgesetzt sein würden, die oberhalb von 70 dB(A) tags und 60 dB(A) nachts liegen.

Sofern zur Förderung und Etablierung der Nutzungsmischung im Stadtteil HafenCity entlang dieser stark belasteten Verkehrsachsen Wohnungen geplant worden sind, liegt den entspre- chenden Bebauungsplänen folgende städtebaulich-architektonische Grundkonzeption zu- grunde:

Maßnahme 1: Wahl von Gebäudekörperstrukturen, die lärmberuhigte – von den Verkehrs- achsen abgewandte Gebäudeseiten und Freibereiche schaffen.

Maßnahme 2: Aufnahme von textlichen Festsetzungen zur lärmoptimierten Wohnungsgrund- rissgestaltung.

Maßnahme 3: Seit Etablierung des „Hamburger Leitfaden Lärm in der Bauleitplanung 2010“ zusätzliche Aufnahme einer Schallschutzfestsetzung für Außenwohnbereiche (Balkone, Log- gien etc.).

Maßnahme 4: Seit Etablierung des „Hamburger Leitfaden Lärm in der Bauleitplanung 2010“ Ausweitung des Abstellens auf Innenraumpegel im Nachtzeitraum unter Einsatz besonderer Schallschutzfensterkonstruktionen

Dieses Maßnahmenpaket wurde – soweit erforderlich – auch für die an das Plangebiet an- grenzenden Bebauungsplangebiete Hamburg-Altstadt 34/HafenCity 2, HafenCity 6, HafenCity 8, HafenCity 9, HafenCity 11 und HafenCity 14 angewendet, bei denen bereits die prognosti- sche Verkehrsmenge des Plangebiets HafenCity 10 berücksichtigt wurde. Daher ist davon auszugehen, dass auch bei Realisierung der bisher noch nicht verwirklichten Bebauung des HafenCity 10 keine Beeinträchtigungen der Umgebung in Hinblick auf verkehrsbedingte Lär- mimmissionen zu befürchten sind, da die getroffenen Schallschutzfestsetzungen in den um- liegenden Plangebieten bereits gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse gewährleisten.

Auch in den für die Bebauungspläne HafenCity 6, HafenCity 9 und HafenCity 11 (die jeweils eine Bebauung entlang den prognostisch viel befahrenen Straßen Shanghaiallee, Versmann- straße und Überseeallee ermöglichen) durchgeführten Luftschadstoffprognosen ist bereits die prognostische Verkehrsmenge des Endausbauzustandes der HafenCity berücksichtigt wor- den. Diese Luftschadstoffprognosen ergaben jeweils, dass prognostisch keine unzumutbaren Luftschadstoffkonzentrationen zu erwarten sind und damit auch diesbezüglich dauerhaft ge- sunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse gewahrt sind.

Die prognostischen Verkehrsmengen sowie der dadurch erzeugte Verkehrslärm resultieren aus den vorgesehenen bzw. bereits vorhandenen Nutzungen der gesamten HafenCity im End- ausbauzustand des Stadtteils und berücksichtigen auch den Durchgangsverkehr durch die HafenCity. Die hierdurch zu erwartende prognostische Verkehrslärmbelastung ist auch in Be- zug auf die geplanten teilweise sensiblen Nutzungen innerhalb des Plangebiets zu beurteilen.

Darüber hinaus sind der Industrie- und Gewerbelärm, der Sportlärm und anderweitige ein- wirkende Immissionen zu berücksichtigen. Die angefertigte schalltechnische Untersuchung wurde noch unter der Annahme erstellt, dass Teile des östlichen Plangebiets als urbanes Ge- biet ausgewiesen werden. Von dieser planerischen Überlegung wurde Abstand genommen und stattdessen werden Kerngebiete ausgewiesen. Auf die Beurteilung der Lärmsituation im Plangebiet hat diese Änderung allerdings keine Auswirkungen. Die schalltechnische Untersu- chung für das Plangebiet kommt zu folgenden Ergebnissen:

Industrie- und Gewerbelärm (Hafenlärm, Großmarkt, Kreuzfahrtterminal)

Während der Tagzeit (6.00 Uhr bis 22.00 Uhr) wird der maßgebliche Immissionsrichtwert (IRW) der TA Lärm vom 26. August 1998 (Gemeinsames Ministerialblatt S. 503), geändert am

1. Juni 2017 (BAnz. AT 08.06.17 B 5) von 55 dB(A) für allgemeine Wohngebiete und von 60 dB(A) für Kerngebiete im gesamten Plangebiet deutlich unterschritten.

Während der Nachtzeit (22.00 Uhr bis 6.00 Uhr) wird der maßgebliche IRW der TA Lärm von 40 dB(A) für Allgemeine Wohngebiete nahezu im gesamten sowie von 45 dB(A) für Kernge- biete in weiten Teilen des Plangebiets, vornehmlich an den oberen Geschossen der Gebäude, überschritten.

Verkehrslärm (Straße, Schiene)

Die höchsten Lärmbelastungen an den Straßen ergeben sich entlang der Shanghaiallee und Überseeallee/Versmannstraße mit ca. 71-73 dB(A) tags an den der Straße zugewandten Ge- bäudeseiten. In der Nacht werden an den der Straße zugewandten Gebäudeseiten ca. 61-63 dB(A) erreicht.

Die Lärmbelastungen entlang der Pfeilerbahn sind gegenüber den Straßen weiter erhöht. Während des Tagzeitraums treten Lärmbelastungen an den zur Bahn ausgerichteten Gebäu- deseiten zwischen 70-77 dB(A) auf. Im Nachtzeitraum betragen die dortigen Belastungen zwi- schen 65-72 dB(A).

Diese Verkehrslärmbelastungen sind als sehr hoch einzuschätzen.

Demgegenüber werden an den von den Verkehrsachsen abgewandten Gebäudeseiten zum Lohsepark oder in den Innenhöfen der Gebäude die Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärm- schutzverordnung1 (16. BImSchV) vom 12. Juni 1990 (BGBl. I S. 1036), zuletzt geändert am

18. Dezember 2014 (BGBl. I S. 2269), weitgehend eingehalten.

1 Die Verordnung gilt für den Bau oder die wesentliche Änderung von Verkehrswegen und ist damit nicht direkt auf die Bauleitplanung und die Ausweisung von Baugebieten anwendbar. Sie wird allerdings als Orientierungs- hilfe für die Beurteilung der Lärmbelastung herangezogen.

Die in der lärmtechnischen Untersuchung zum Bebauungsplan durchgeführten Lärmberech- nungen vom Januar 2019 wurden unter Berücksichtigung von Schulgebäuden auf der östlich des Lohseparks geplanten Gemeinbedarfsfläche durchgeführt. Diese Schulbaukörper werden eine lärmabschirmende Wirkung für den südlichen Teil des Lohseparks sowie für die westlich an den Park anschließende bereits realisierte Bebauung erzeugen.

Gleichwohl wurde durch eine ergänzende lärmtechnische Untersuchung vom Oktober 2020 überprüft, welche Verkehrslärmbelastung sich ohne die Schulbaukörper im Plangebiet einstellt und mit welchen konkreten Minderungseffekten mit den Schulbaukörpern zu rechnen ist. In der Untersuchung wurden Verkehrsmengenprognosen für die Straßen für das Jahr 2035 und für die Schienenwege für das Jahr 2030 berücksichtigt. Im Ergebnis zeigt sich, dass sich ohne die Schulbaukörper in den überwiegenden Teilen des Plangebietes Pegelsteigerung von ma- ximal 1 dB(A) am Tag und in der Nacht zeigen. Größere Pegelunterschiede ergeben sich für einen Teil des Lohseparks zwischen Überseeallee im Süden und in etwa bis zur Höhe des Baufeldes MK 9 im Norden. Im Mittel sind hier Pegelunterschiede von 3-4 dB(A), in der Spitze bis 6 dB(A) am Tag im östlichen Bereich des Parks zu verzeichnen. Die Verkehrslärmbelas- tung ohne Schulbaukörper weist allerdings nach wie vor eine Größenordnung auf, in der zu erwarten ist, dass eine weitgehend ungestörte Kommunikation möglich ist.

Relevante Pegelsteigerungen sind ohne die Berücksichtigung von Schulbaukörpern für die nach Osten zum Park hin ausgerichteten Gebäudeseiten der Baufelder WA 2 und WA 3 zu erwarten, die in einer Größenordnung von 3-4 dB(A) liegen. Im Tagzeitraum bleiben die Be- lastungen aber nach wie vor in weiten Teilen unterhalb des Grenzwertes der 16. BImSchV für allgemeine Wohngebiete und sicher unter dem Grenzwert für Mischgebiete. Im Nachtzeitraum sind mit und ohne Schulbaukörper Grenzwertüberschreitungen vorhanden. Nachtlärmpegel von größer 60 dB(A) treten an den v.g. Gebäudeseiten allerdings nicht auf. In den Innenhöfen der Baufelder zwischen Lohsepark und Shanghaiallee werden die Grenzwerte nach wie vor sicher eingehalten.

Die Gemeinbedarfsfläche mit den Schulbaukörpern wird mit dem parallel in Aufstellung befind- lichen Bebauungsplan HafenCity 17 festgesetzt werden, sodass mit einer zeitnahen Umset- zung der abschirmenden Bebauung deutlich vor 2030 gerechnet werden kann.

Die Schwelle, ab der Gesundheitsgefahren nicht mehr ausgeschlossen werden können, kann nach aktueller Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bei Pegeln angenommen werden, die über 70 dB(A) tags und 60 dB(A) nachts erreichen. Es ist somit festzustellen, dass entlang der Shanghaiallee, der Überseeallee/Versmannstraße sowie entlang der Pfeilerbahn die Schwelle zur potentiellen Gesundheitsgefahr durch Lärm überschritten wird.

Sportlärm

Als mögliche Emissionsquellen aufgrund einer Sportnutzung wurden der geplante Sportpark im Oberhafen sowie der bereits realisierte Streetballplatz im Lohsepark gutachterlich unter- sucht und anhand der Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BImSchV) vom 18. Juli 1991 (BGBl. I S. 1588, 1790), zuletzt geändert am 1. Juni 2017 (BGBl. I S. 1468), beurteilt. Eine Erfassung der Geräusche von Sportflächen auf Schulhöfen der geplanten Schule (Bebauungs- plan HafenCity 17) ist nicht erfolgt, da Schulsport gemäß § 5 Absatz 3 der 18. BImSchV privi- legiert ist. Es ist allerdings vorgesehen, dass die Sportflächen der Schule nach Schulschluss der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen. Im Ergebnis ergab die gutachterliche Prognose der einwirkenden Sportgeräusche, dass die maßgeblichen Immissionsrichtwerte der 18. BImSchV im gesamten Plangebiet eingehalten werden. Hinsichtlich der Nutzung der Schulsportflächen nach Schulschluss wird von keinen erheblichen Beeinträchtigungen ausgegangen, da sich keine besonders schutzwürdigen Nutzungen an das Schulgrundstück anschließen, sondern lediglich Kerngebiete, in denen Wohnnutzungen ausgeschlossen sind, sowie Parkanlagen bzw. Straßenverkehrsflächen.

Luftschadstoffe

Insbesondere aufgrund der stark befahrenen Shanghaiallee, Überseeallee und Versmann- straße, der teilweise vorgesehenen engen und hohen Bebauung beidseits der Straßen, und der recht großen Hintergrundbelastung in der Innenstadt wurde zur Beurteilung der lufthygie- nischen Situation ein Luftschadstoffgutachten für das Prognosejahr 2020 in Auftrag gegeben, welches zu den nachfolgenden Ergebnissen kommt.

Unter der Annahme einer prognostischen Verkehrsmenge aus dem Jahr 2030 (Endausbau der HafenCity), die im Vergleich zum derzeitigen Stand wesentlich höhere Verkehrsmengen erwarten lässt, und berechneter Kraftfahrzeugemissionen auf Basis einer prognostischen Fahrzeugflotte für das Jahr 2020, wodurch ein konservativer Ansatz gewährleistet wird, wur- den folgende Gesamtbelastungen ermittelt:

Entlang der Versmannstraße wurden die höchsten Belastungen mit Jahresmittelwerten für das Jahr 2020 in Höhe von maximal 42 µg/m3 NO2 (Stickstoffdioxid), 28 µg/m3 Feinstaub-PM10 und 17 µg/m3 Feinstaub-PM2,5 an den Häuserfassaden prognostiziert. Abseits der Hauptver- kehrsstraßen liegt die Belastung im Plangebiet deutlich niedriger. Für die Hintergrundbelas- tung aus Quellen, die nicht dem lokalen Straßenverkehrsaufkommen zugerechnet werden können, wurden als konservativer Ansatz Messwerte aus dem Jahr 2016 herangezogen, die den stetig abnehmenden Trend der letzten Jahre unberücksichtigt lassen. Die angesetzte Im- missionsvorbelastung beträgt demnach 31 µg/m3 NO2 (Stickstoffdioxid), 21 µg/m3 Feinstaub- PM10 und 12 µg/m3 Feinstaub-PM2,5.

Damit können die Grenzwerte der Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissions- höchstmengen (39. BImSchV) in der Fassung vom 2. August 2010 (BGBl. I S. 1065), zuletzt

geändert am 18. Juli 2018 (BGBl. I S. 1222, 1231), fast im gesamten Plangebiet eingehalten werden.2

Im südöstlichen Teilbereich des Untersuchungsgebiets an der Nordfassade des Kerngebiets

„MK 8“ wurde bis ca. 6 m oberhalb der emittierenden Straßenfahrzeuge (erweiterte Erdge- schosszone) eine Überschreitung des Jahresmittelgrenzwertes für NO2 in Höhe von 2 µg/m3 berechnet.

Durch den in der Untersuchung gewählten sehr konservativen Ansatz hinsichtlich der Immis- sionsvorbelastung aus dem Jahr 2016 in Kombination mit der Verkehrsmengenprognose für das Jahr 2030 bei einer Flottenzusammensetzung für das Jahr 2020 ist eine Überschätzung der tatsächlichen Belastung und eine Einhaltung der Grenzwertes an diesem Ort zu erwarten.

Hinsichtlich der relevanten Kurzzeitwerte, die aus den prognostizierten Jahresmittelwerten ab- geleitet wurden, sind keine Überschreitungen der jeweiligen Kurzzeitgrenzwerte zu erwarten. Hinsichtlich des östlich des Plangebiets gelegenen Heizkraftwerkes Oberhafen wurde in Ab- stimmung mit dem Anlagenbetreiber fachgutachterlich geprüft, ob die bestehende Schorn- steinhöhe nach den Vorgaben der Technischen Anleitung Luft (TA Luft) nach wie vor ausrei- chend für einen ungestörten Abtransport der Abluft ist, wenn die geplante Bebauung innerhalb des Plangebiets realisiert wird. Die Prüfung ergab, dass die bestehende Schornsteinhöhe wei- terhin ausreichend bemessen ist.

temporäres Cruise-Terminal am Baakenhöft

Zwischenzeitlich wurde das temporäre Cruiseterminal am Baakenhöft, d.h. südlich des Plan- gebiets, genehmigt. Die im Rahmen des Genehmigungsverfahrens vorgelegten Gutachten zu den prognostischen Lärm- und Luftschadstoffimmissionen im Umfeld des Terminals zeigen keine relevante Steigerung der Belastungen im Plangebiet.