5.15. Archäologische Vorbehaltsfläche
Nördlich der Stockmeyerstraße befinden sich Reste der ehemaligen Stadtbefestigung. Des Weiteren ist im Bereich der Koreastraße mit Bauresten des ehemaligen Vorwerks Stein- schanze bzw. Leopoldus sowie Resten eines dem Vorwerk vorgelagerten Erdwalls zu rech- nen. Es gelten die „Besonderen Vorschriften für Bodendenkmäler“. Vor dem Beginn jeglicher Erdarbeiten, Baggerungen und Baumaßnahmen ist eine Genehmigung des für die Boden- denkmalpflege zuständigen Archäologischen Museums Hamburg - Helms Museum - einzuho- len. Die Flächen sind als archäologische Vorbehaltsflächen gekennzeichnet (siehe Ziffer 3.2.2).