Planungsdokumente: SB 2026.16

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Inhaltsverzeichnis

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5.12. Abwägungsergebnis

Bei der Aufstellung des Bebauungsplans sind die in § 1 Absatz 6 des Baugesetzbuchs aufge- führten und für das Plangebiet zutreffenden Belange und Anforderungen berücksichtigt wor- den. In der Abwägung gemäß § 1 Absatz 7 des Baugesetzbuchs sind öffentliche und private Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen.

Die zeichnerischen und textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans sind als das Ergebnis der Abwägung der einzelnen Belange anzusehen. Der Bebauungsplan ermöglicht die weitere Entwicklung der HafenCity von einer ehemals hafenwirtschaftlich genutzten Fläche zur Erwei- terung der Hamburger Innenstadt durch ein gemischt genutztes Quartier.

5.13. Wasserfläche

Bestehende Gewässer von Brooktorhafen, Ericusgraben und Baakenhafen sind in den Bebau- ungsplan nachrichtlich als Wasserfläche übernommen.

5.14. Denkmalschutz

Der Denkmalschutz für die Ensembles „Hannoverscher Bahnhof“ und „Ericusbrücke“ sowie für die Einzelanlage des Fabrikgebäudes im „MK 3“ ist nachrichtlich übernommen (siehe Ziffer 3.2.2).

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