Begründung
zum Bebauungsplan HafenCity 10
zum Bebauungsplan HafenCity 10
Grundlage des Bebauungsplans ist das Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 3. No- vember 2017 (BGBl. I S. 3635), zuletzt geändert am 8. August 2020 (BGBl. I S. 1728, 1793). In Erweiterung der städtebaulichen Festsetzungen enthält der Bebauungsplan bauordnungs-, abwasser-, klimaschutz- und naturschutzrechtliche Festsetzungen.
Das Planverfahren wurde durch den Aufstellungsbeschluss M 5/10 vom 30. Juni 2010 (Amtl. Anz. S. 1173) mit der Änderung vom 6. März 2020 (Amtl. Anz. S. 356) eingeleitet. Die Bürger- beteiligung mit öffentlicher Unterrichtung und Erörterung und zwei öffentliche Auslegungen haben nach den Bekanntmachungen vom 7. Juni 2010, 20. Dezember 2012, 6. März 2020 und
Nach der ersten öffentlichen Auslegung wurde das Plangebiet im Südosten südlich Versmann- straße um eine kleine Fläche am Baakenhafen verkleinert. Die abgetrennte Fläche wurde in den Geltungsbereich des Bebauungsplans HafenCity 11 vom 23. Dezember 2014 (HmbGVBl. 2015 S. 1) aufgenommen. Weiterhin wurde das Plangebiet nach der ersten öffentlichen Aus- legung im südöstlichen Teil im Bereich des Baufelds 78 (damaliges Kerngebiet „MK 9“) nörd- lich Versmannstraße um Flächen aus dem Geltungsbereich des Bebauungsplans HafenCity 11 etwas vergrößert. Die Plangebietsänderungen erfolgten, damit jeweils das gesamte Baufeld in einem Plangebiet liegt.
Nach der zweiten öffentlichen Auslegung wurde die Fläche für den Gemeinbedarf (Schule/Kita) und das damalige Kerngebiet „MK 9“ sowie Erschließungsflächen vom Geltungs- bereich des Bebauungsplans HafenCity 10 abgetrennt (siehe Anlage). Das Bebauungsplan- verfahren HafenCity 10 wurde mit dem verkleinerten Geltungsbereich weitergeführt. Das Be- bauungsplanverfahren für das abgetrennte südöstliche Plangebiet wurde mit der neuen Be- zeichnung HafenCity 17 weitergeführt. Bezugnahmen auf das Gebiet des Bebauungsplans HafenCity 17 erfolgen auch in dieser Begründung, weil das Gebiet Teil des planerisch zusam- menhängenden Quartiers „Am Lohsepark“ ist.
Nach der zweiten öffentlichen Auslegung wurde der Bebauungsplan in Einzelheiten geändert. Die Grundzüge der Planung wurden nicht berührt, sodass die Änderungen ohne erneute öf- fentliche Auslegung vorgenommen werden konnten. Eine Beteiligung der von den Planände- rungen Betroffenen gemäß § 4a Absatz 3 Satz 4 BauGB hat stattgefunden.
Straßenverkehrsflächen / Rettungswege
Die Anbindung des Plangebiets an das Hauptverkehrsstraßennetz Hamburgs ist über die Stra- ßen Überseeallee/Versmannstraße und Shanghaiallee gegeben. Die Rettungswegeanbin- dung des Plangebiets ist im Hochwasserfall sowohl über den ersten Rettungsweg über die Kibbelstegbrücke in der westlichen HafenCity (über die Straßen Überseeallee – Am Dalmann- kai – Großer Grasbrook – Kibbelstegbrücke) als auch über die dem Plangebiet näher liegende zweite hoch liegende Rettungswegeanbindung über die Oberbaumbrücke (Straßen Shanghai- allee – Shanghaibrücke – Brooktorkai) gewährleistet.
Die im Plangebiet liegenden Straßen bzw. Straßenabschnitte gelten ab einer Höhenlage von mindestens 7,5 m über NHN als vor Hochwasser geschützt. Die Ausbauplanung für die öffent- lichen Straßen geht darüber hinaus und sieht Höhen von ca. 8 m über NHN bis ca. 8,5 m über NHN vor. Ausgenommen davon ist der östliche Bereich der Stockmeyerstraße der zur beste- henden Oberhafenbrücke auf eine Höhe von 5,3 m über NHN abfällt. In diesem Abschnitt dient die Stockmeyerstraße auch zur Erschließung des Kerngebiets „MK 11“ und der nördlichen Gebäudeteile des „MK 10“. In der weiteren Planung ist der Umstand der nicht hochwasserge- schützten Lage der Straße zu berücksichtigen.
Die Straßen zur Erschließung der Baublöcke zwischen Shanghaiallee und Lohsepark werden in einer Breite von 12 m bis 18 m festgesetzt und sollen verkehrsberuhigt mit hohen Aufent- haltsqualitäten ausgebaut werden. Westlich des Lohseparks verläuft die 12 m breite Anlieger- straße Am Lohsepark. Diese Straße ist ein Teilstück des Elberadwegs und soll außer der Er- schließung der angrenzenden Baufelder bevorrechtigt für Radfahrer ausgebaut werden. Im Rahmen der Straßenplanung sind Vorkehrungen zu treffen, damit die Straße Am Lohsepark nicht für Schleichverkehre zur Umfahrung des Lichtsignalanlagen-Knotens Überseeal- lee/Shanghaiallee genutzt werden kann.
Über die Koreastraße werden die Kerngebiete „MK 1“ und „MK 2“ erschlossen. Im weiteren nicht Hochwasser geschützten Verlauf der Stockmeyerstraße werden die Kerngebiete „MK 11“ und das südlich davon gelegene „MK 10“ über eine Stichstraße mit Wendehammer erschlos- sen. In der weiteren Planung ist der Umstand der nicht hochwassergeschützten Lage der Straße zu berücksichtigen.
Die östlich des Lohseparks verlaufenden 12 m breiten von der Versmannstraße bzw. der Stockmeyerstraße abgehenden Stichstraßen Am Hannoverschen Bahnhof dienen der Er- schließung der Gemeinbedarfsfläche „Schule/Kita“ (Bebauungsplan HafenCity 17) bzw. der nördlich des Gedenkbereichs gelegenen Baufelder. Die Straßenabschnitte nördlich und süd- lich des Gedenkbereichs werden über eine auf gleicher Höhe verlaufende Fußgänger- und Radfahrerbrücke verbunden.