Planungsdokumente: SB Release 2026.15

Starten Sie hier Ihre Stellungnahme. Sie können sich auch direkt auf die vorhandenen Inhalte beziehen.

Inhaltsverzeichnis

SB 2026.15 Kapitelbezogene Kategorie

Stellplätze

In § 2 Nummer 8 Sätze 2 und 3 ist festgesetzt, dass Stellplätze nur in Tiefgaragen oder Gara- gengeschossen unterhalb der Höhe von 8 m über NHN zulässig sind. Geringfügige Abwei- chungen sind zulässig, wenn sie durch abweichende Straßenanschlusshöhen von über 7,5 m über NHN begründet sind.

Die Festsetzung regelt, dass die privaten Stellplätze (notwendige und nicht notwendige Stell- plätze) nur in Tief- oder Warftgeschossen zulässig sind. Damit soll verhindert werden, dass in einem dichten, innerstädtischen Quartier die vorhandenen Freiräume ihrer Erholungs- und Freizeitfunktionen durch Stellplatznutzung entzogen werden. Zudem wird so vermieden, dass in den Erdgeschosszonen Stellplätze untergebracht werden, die das Stadtbild beeinträchtigen würden und außerdem nicht zur gewünschten Belebung der Erdgeschosszonen beitragen könnten. Gleichzeitig sollen geringfügige Abweichungen möglich sein, da die konkreten Stra- ßenausbauhöhen variieren und die Erdgeschossebenen sicherlich Anschluss an die jeweilige Straßenoberkante finden werden.

Tiefgaragen sind außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig (vgl. § 2 Nummer 8 Satz 1). Diese Festsetzung dient der wirtschaftlichen Ausnutzung der Fläche, da so auf zu- sätzliche Tiefgaragengeschosse verzichtet werden kann.

Neben den Stellplätzen auf privatem Grund werden im Zuge der Realisierung des Straßennet- zes auch öffentliche Parkstände erstellt. Für das Plangebiet (Quartier Am Lohsepark) wird ein Schlüssel von 0,13 Parkplätzen im öffentlichen Straßenraum (Parkstände) je Wohneinheit, für das benachbarte Elbtorquartier ein Schlüssel von 0,12 Parkständen je Wohneinheit berück- sichtigt. Die Versorgung mit Parkplätzen im öffentlichen Straßenraum bewegt sich damit leicht oberhalb des vom Senat am 17. März 2017 für ausreichend beschlossenen Zielwerts von 0,09 Parkständen je Wohneinheit (Drucksache 21/8292). Zudem werden öffentlich zugängliche Parkplätze in privaten Tiefgaragen im benachbarten Elbtorquartier und in großer Zahl im Über- seequartier angeboten.

Das Quartier Am Lohsepark ist mit den U-Bahnhaltestellen „Messberg“ (außerhalb des Plan- gebiets) und „HafenCity Universität“ im südlichen Plangebiet sowie der Buslinie 111 mit Hal- testelle „Koreastraße“ in der Shanghaiallee sehr gut an den öffentlichen Personennahverkehr angebunden. Auch vor diesem Hintergrund wird das Angebot an öffentlich zugänglichen Pkw- Stellplätzen im Plangebiet und der Umgebung für ausreichend erachtet.

In den Plangebieten HafenCity 10 und HafenCity 17 sind bzw. werden ca. 160 Fahrradpark- plätze im öffentlichen Raum gebaut. Damit wird eine angemessene Versorgung mit öffentlich nutzbaren Fahrradstellplätzen ermöglicht, die sich an dem Zielwert von 20 Fahrradstellplätzen je 100 Wohneinheiten orientiert.

2. Anlass und Ziel der Planung

Das Plangebiet grenzt unmittelbar östlich an das Zentrum der HafenCity, das um den Magde- burger Hafen entsteht. Mit den Bebauungsplänen HafenCity 10 und HafenCity 17 (abgetrenn- ter Bereich) sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines ge- mischt genutzten Quartiers rund um die zentrale Parkanlage der HafenCity, dem Lohsepark,

geschaffen werden. In den Plangebieten sollen insbesondere Wohnungen, Büros, Schulflä- chen (HafenCity 17) und ein Gedenkort mit Dokumentationszentrum für die in der Zeit des Nationalsozialismus von dort durchgeführten Deportationen entstehen. Kindertagesstätten, Einzelhandels- und gastronomische Nutzungen in den Erdgeschossen tragen zu einer Bele- bung des Quartiers bei. Der unter Denkmalschutz stehende Teil des Hildebrandtblocks mit bestehender Museumsnutzung und die benachbarten Gebäude werden planungsrechtlich ge- sichert.

Für die drei Baublöcke südlich des Hildebrandtblocks zwischen Shanghaiallee und Lohsepark wurden Baugenehmigungen erteilt. Dort sind ca. 430 Wohnungen (davon 128 öffentlich geför- derte Studentenwohnheimplätze), zudem drei Kindertagesstätten, Büros, ein Hotel und publi- kumsbezogene Erdgeschossnutzungen entstanden. Gegenüber der HafenCity Universität an der Versmannstraße (Flurstücke 2450 bis 2452) wurden ein Büroturm sowie Miet- und Eigen- tumswohnungen gebaut. Der Lohsepark ist als öffentliche Parkanlage, in der Spiel- und Frei- zeitangebote für alle Altersklassen integriert sind, umgesetzt. Am östlichen Rand des Lohse- parks schließt sich der Gedenkort an, der auf Flächen des ehemaligen Hannoverschen Bahn- hofs an die von dort abgefahrenen 20 Deportationstransporte von Juden, Roma und Sinti aus Hamburg und Norddeutschland in die Ghettos und Vernichtungslager Ost- und Mitteleuropas in der Zeit des Nationalsozialismus erinnert.

Im östlichen Teil des Plangebiets HafenCity 10 und im Plangebiet HafenCity 17 sollen ein für Hamburg bedeutendes Medienunternehmen, weitere Büronutzungen, kulturelle Ausstellungs- flächen, eine weiterführende Campus-Stadtteilschule, Kindertageseinrichtungen und ein Hotel angesiedelt werden. Für das Medienunternehmen wurde ein städtebaulicher sowie hochbau- licher Wettbewerb durchgeführt. Für den Schulcampus mit ergänzender Kita-Nutzung wurde Ende des Jahres 2017 ein städtebaulicher Wettbewerb für eine 7-zügige Schule ausgelobt. Im Juli 2019 wurde ergänzend eine Machbarkeitsstudie für eine 8-zügige Schule erstellt.

Insgesamt sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau von ca. 230.000 m² Bruttogeschossfläche im Plangebiet HafenCity 10 geschaffen werden.

3. Planerische Rahmenbedingungen

  1. Rechtlich beachtliche Tatbestände Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan für die Freie und Hansestadt Hamburg in der Fassung der Neube- kanntmachung vom 22. Oktober 1997 (HmbGVBl. S. 485) mit seiner 131. Änderung stellt für den Geltungsbereich des Bebauungsplans gemischte Bauflächen, Grünflächen und Wasser- flächen dar. Die Shanghaiallee und der Straßenzug Überseeallee/Versmannstraße sind als

„Sonstige Hauptverkehrsstraße“ hervorgehoben. Entlang der östlichen Plangebietsgrenze ver- läuft eine Fernbahntrasse und im Bereich des Straßenzugs Versmannstraße verläuft eine Schnellbahntrasse mit Haltepunkt.

Wenn Sie Ihre Stellungnahme mit Dateianhängen und Einzeichnungen im Plan versehen möchten, melden Sie sich an. Bitte füllen Sie alle Pflichtfelder(*) korrekt aus. Erst dann können Sie Ihre Angaben speichern.

Ortsbezug der Stellungnahme

Wenn Sie Ihren Namen angeben, können Sie später damit nachweisen, dass Sie Ihre Bedenken mitgeteilt haben. Sie haben so die Möglichkeit, Klage einzureichen. Bei anonymer Einreichung ist der Nachweis nicht möglich.

Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben vor dem Absenden noch einmal.

Ich möchte nicht, dass meine Stellungnahme bei DiPlanBeteiligung online einsehbar ist. Ich möchte, dass meine Stellungnahme (nach Freigabe durch die Verwaltung) bei DiPlanBeteiligung einsehbar ist.
Ich möchte meine Stellungnahme anonym abgeben. Ich möchte namentlich Stellung nehmen. Vorname:
Nachname:
Straße:
Hausnr.:
PLZ:
Ort:

Ich möchte eine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme per E-Mail an {email} erhalten. Ich möchte eine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme per Post an die oben angegebene Anschrift erhalten. Ich möchte keine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme erhalten.

Meine Stellungnahme: