Planungsdokumente: SB Release 2026.15

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SB 2026.15 Kapitelbezogene Kategorie

Oberirdische Bahnanlage

Am östlichen Rand des Plangebiets befindet sich ein Teilstück der auf Grundlage des Plan- feststellungsbeschlusses vom 23. März 2007 (Amtl. Anz. S. 1081) nach § 18 Allgemeines Ei- senbahngesetz vom 27. Dezember 1993 (BGBl. 1993 I S. 2378, 2396, 1994 I S. 2439), zuletzt

geändert am 8. August 2020 (BGBl. I S. 1795, 1816), im Jahr 2008 erneuerten Eisenbahn- überführung Pfeilerbahn einschließlich der östlichen und westlichen Kreuzungsbauwerke zwi- schen Hamburg Hauptbahnhof und Abzweig Veddel. Diese oberirdische Bahnanlage ist nach- richtlich in die Planzeichnung übernommen.

3.1. Andere rechtlich beachtliche Tatbestände

Hafenentwicklungsgesetz

Das Plangebiet wurde durch die Vierte Verordnung zur Änderung der Grenzen des Hafenge- biets im Bereich der HafenCity vom 13. November 2012 (HmbGVBl. S. 477) aus dem Gel- tungsbereich des Hafenentwicklungsgesetzes entlassen. Im Bereich der HafenCity liegt die wasserrechtliche Zuständigkeit weiterhin bei der Hamburg Port Authority (HPA). Daher sind bei allen Maßnahmen im, am oder über dem Gewässer von der zuständigen Wasserbehörde entsprechende Genehmigungen einzuholen. Das Oberhafenamt bei der HPA ist zu beteiligen.

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