Planungsdokumente: SB Release 2026.15

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Inhaltsverzeichnis

SB 2026.15 Kapitelbezogene Kategorie

4.4. Vorbemerkungen

Die europäische UVP-Richtlinie war bis zum Stichtag am 16. Mai 2017 in nationales Recht umzusetzen. Danach ist eine Reihe zusätzlicher Angaben in den Umweltbericht aufzunehmen. Die entsprechende Novellierung des BauGB ist im Mai 2017 in Kraft getreten. Sie enthält in § 245c BauGB eine Überleitungsvorschrift, wonach für bereits eingeleitete Bebauungsplanver- fahren jene Rechtsvorschriften angewendet werden können, die vor Inkrafttreten der Bau- rechtsnovelle galten. Voraussetzung hierfür ist, dass die frühzeitige Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Absatz 1 Satz 1 BauGB vor dem 16. Mai 2017 eingeleitet worden ist.

Dies ist mit der frühzeitigen Behördenbeteiligung am 19. April 2010 (Grobabstimmung und Scoping) sowie der Beteiligung der nach § 63 des BNatSchG bzw. § 21 des HmbBNatSchAG anerkannten Vereine mit Schreiben vom 8. Juni 2010 erfolgt. Insofern wurde der nachfolgende Umweltbericht in der vor Inkrafttreten der Novellierung des BauGB geforderten Bearbeitungs- tiefe erstellt.

8. Flächen- und Kostenangaben

  1. Flächenangaben

Das Plangebiet ist etwa 14,8 ha groß. Davon entfallen auf öffentliche Parkanlage und Parkan- lage/Spielanlage neu ca. 3,2 ha, auf Parkanlage/Gedenkbereich neu ca. 0,8 ha, auf Straßen- verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung neu ca. 0,3 ha, auf öffentliche Straßenver- kehrsflächen neu ca. 3,4 ha, auf Wasserflächen 1,4 ha und auf Flächen für Bahnanlagen 0,9 ha.

Kurzdarstellung der Inhalte und Ziele des Bebauungsplans sowie Bedarf an Grund und Boden

Mit dem Bebauungsplan HafenCity 10 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines gemischt genutzten Quartiers rund um die zentrale Parkanlage der Hafen- City, dem Lohsepark, geschaffen werden. Im Plangebiet werden westlich der öffentlichen Parkanlage schwerpunktmäßig Wohnungen und östlich der Parkanlage Büros, Schulflächen (Bebauungsplan HafenCity 17) und ein Gedenkort mit Dokumentationszentrum angesiedelt. Kindertagesstätten, Einzelhandels- und gastronomische Nutzungen werden die Erdgeschosse prägen.

Das Plangebiet ist etwa 14,8 ha groß. Davon entfallen auf öffentliche Parkanlagen etwa 4 ha, auf Straßenverkehrsflächen etwa 3,7 ha, auf Wasserflächen etwa 1,4 ha, auf Bahnflächen etwa 0,9 ha und auf die Baugebiete etwa 4,7 ha. In den Kerngebieten ist eine Grundflächen- zahl von 1,0 und in den allgemeinen Wohngebieten von 0,6 und 0,65 festgesetzt.

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