Planungsdokumente: SB Release 2026.15

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Inhaltsverzeichnis

SB 2026.15 Kapitelbezogene Kategorie

Schutzgut Wasser

Bestandsaufnahme des derzeitigen Umweltzustands

Der Wasserkörper der Elbe wirkt tideabhängig auf das Grund- und Stauwasser im Plangebiet ein. Die Vorflut für das Gebiet bilden die Elbe und die Hafenbecken. Im Plangebiet befinden sich der Brooktorhafen, der Ericusgraben und der Baakenhafen.

Im Rahmen der Untersuchungen zur Bodenluft wurden Stauwasserstände zwischen 0,3 m und 5,2 m unter Geländeoberkante gemessen. Stauwasseruntersuchungen ergaben erhöhte, je- doch nicht handlungsrelevante Belastungen mit Arsen, Blei und vereinzelt mit PAK (polyzykli- sche aromatische Kohlenwasserstoffe). Eine Gefährdung des Grundwassers kann weitestge- hend ausgeschlossen werden, da die mächtigen Kleischichten oberhalb des Grundwasserlei-

ters eine wirksame Sperrschicht für die mit dem Sickerwasser verlagerbaren Schadstoffe bil- den. Jedoch kann die Schutzfunktion zwischen Lohseplatz, Ericusgraben und Oberhafen durch junge (holozäne) Sande beeinträchtigt sein.

Der Ericusgraben und der Brooktorhafen bilden im Zusammenspiel mit dem westlich gelege- nen Ericusgraben einen aquatischen Lebensraum, der empfindlich gegenüber Veränderungen der Strömungsverhältnisse ist.

Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der Planung

Die vorgesehene Planung wirkt auf das Grundwasser nicht direkt ein. Durch die bereits erfolgte Neuanlage einer Straßenverkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung direkt am Baakenha- fen erfolgte ein geringfügiger Eingriff in die Land-Wasser-Grenze. Gleiches gilt für das Kern- gebiet „MK 1“ am Südufer des Brooktorhafens. Die genaue Ausgestaltung der neuen Land- Wasser-Grenzen am Brooktorhafen wurde im Zuge des in die Baugenehmigung integrierten wasserrechtlichen Verfahrens bereits festgelegt und gebaut.

Ein deutlich größerer Eingriff in die Land-Wasser-Grenze ergibt sich am Südufer des Ericus- grabens durch das Kerngebiet „MK 11“. Eine fachliche Bewertung der Hamburg Port Authority (HPA) kommt zu dem Schluss, dass die Eingriffe in die Land-Wasser-Grenzen praktisch kei- nen Einfluss auf den Tidehub und die Strömungsgeschwindigkeiten haben, d.h. Veränderun- gen der Hydro- und Morphodynamik sind praktisch ausgeschlossen.

Maßnahmen zu Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich / Festsetzungen

Insgesamt sind keine Auswirkungen auf das Schutzgut zu erwarten, wodurch auch keine Ver- meidungs- oder Minderungsmaßnahmen erforderlich sind.

Der neue Uferabschluss des Gebäudes östlich Lohsepark zum Ericusgraben („MK 11“) bleibt dem wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren vorbehalten.

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