Planungsdokumente: SB Release 2026.15

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Inhaltsverzeichnis

SB 2026.15 Kapitelbezogene Kategorie

Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter

Bestandsaufnahme des derzeitigen Umweltzustands

Im Plangebiet befinden sich mehrere Denkmäler, siehe auch Ziffer 3.2.2:

  • Fabrikgebäude Am Lohsepark 4a, Shanghaiallee 7, 9 mit Museumsnutzung,
  • Ericusbrücke mit Widerlagern und Auflager als technisches Denkmal einer ehemaligen Drehbrücke für Bahnverkehr und Teil der Gesamtanlage Speicherstadt,
  • Ensemble ehemaliger Hannoverscher Bahnhof (Gleisanlage und Bahnsteigüberreste, denkmalgeschützt) in Verbindung mit dem ehemaligen Verlauf des Bahnsteigs 2 nach Nordosten und der erhaltenen Topografie des ehemaligen Vorplatzes des Hannover- schen Bahnhofs und heutigem Lohseplatz (nicht denkmalgeschützt).

Des Weiteren befinden sich zwei archäologische Vorbehaltsflächen im Plangebiet. Zum einen handelt es sich um Reste der ehemaligen Stadtbefestigung nördlich der Stockmeyerstraße. Zum anderen ist mit Bauresten des ehemaligen Vorwerks Steinschanze bzw. Leopoldus sowie Resten eines dem Vorwerk vorgelagerten Erdwalls zu rechnen.

Kaimauern als Zeitzeugen ehemaliger Hafennutzung werden am südlichen Ericusgraben zu großen Teilen aufgegeben und eine neue Uferlinie entwickelt, um neue Ufergestaltungen und Bebauungen zu ermöglichen. Die Uferlinie zum Baakenhafen bleibt erhalten.

Der mit Spundwänden gefasste Bahndamm der Pfeilerbahn zwischen Kreuzungsbauwerk und Oberhafenbrücke bildet in Lage und Verlauf die Anfang des 20. Jahrhundert gebaute Eisen- bahnlinie ab, die zwar nicht mehr die ehemaligen Viaduktbögen offen zeigt, gleichwohl auch in veränderter Form als Zeitzeuge für ein bedeutendes Ingenieurbauwerk zu bewerten ist.

Sachgüter sind im Plangebiet, bis auf die bestehende Bebauung und Erschließungsanlagen, nicht vorhanden.

Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der Planung

Die geplante und in Teilen bereits realisierte Bebauung wird in einer hochwertigen Gestaltqua- lität und dem Innenstandort angemessenen Maßstäblichkeit entwickelt. Die drei Denkmäler werden würdevoll in die Gesamtkonzeption integriert.

Negative Auswirkungen auf die Schutzgüter werden nicht befürchtet.

Besondere Würdigung verdient der umgesetzte Gedenkort, der an die von hier ausgegange- nen 20 Deportationstransporte von über 8.000 Juden, Roma und Sinti in der Zeit des Natio- nalsozialismus in die Ghettos und Vernichtungslager Ost- und Mitteleuropas erinnern wird. Die Geschichte der Deportationen vom Hannoverschen Bahnhof wurde in einer zeitgeschichtli- chen Forschung u. a. mit Vertretern der betroffenen Opferverbände aufgearbeitet und Über- reste der Gleise und des Bahnsteigs von dem die Deportationszüge abfuhren, wurden gefun- den und unter Denkmalschutz gestellt.

Negative Auswirkungen auf die Schutzgüter werden nicht befürchtet.

Maßnahmen zu Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich / Festsetzungen

Für das denkmalgeschützte Fabrikgebäude am Lohseplatz ist bereits eine Aufstockung durch einen Dachaufbau genehmigt. Die Gestaltung ist mit dem Denkmalschutzamt abgestimmt. Der Aufbau ist an die historische Dachkonstruktion angelehnt. Die weiteren Bestandsgebäude im Hildebrandtblock werden durch Festsetzungen gesichert.

Die denkmalgeschützte Ericusbrücke ist als Straßenverkehrsfläche ausgewiesen und wurde denkmalgerecht saniert. Der Gedenkort besteht aus drei Bausteinen: einem Dokumentations- zentrum am westlichen Rand des Lohseparks; dem Lohseplatz (ehemaliger Vorplatz des Han- noverschen Bahnhofs) und den unter Denkmalschutz gestellten Bahnsteigresten. Das Ensem- ble von denkmalgeschütztem Bahnsteig, ehemaligen Gleisverläufen und Lohseplatz ist Teil der öffentlichen Parkanlage. Innerhalb des freiraumplanerischen Wettbewerbs zum Lohsepark

im Jahr 2009 sollten auch Ideen zur räumlichen Gestaltung des Gedenkortes entwickelt wer- den. Der Gedenkort wurde gemäß der im freiraumplanerischen Wettbewerb gefundenen Kon- zeption in enger Abstimmung mit den Hinterbliebenen der Deportationsopfer u. a. mit Namens- tafeln würdig gestaltet und 2017 der Öffentlichkeit übergeben.

Weitere Maßnahmen in Bezug auf Kultur- oder Sachgüter sind nicht erforderlich.

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