Planungsdokumente: SB Release 2026.15

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Inhaltsverzeichnis

SB 2026.15 Kapitelbezogene Kategorie

Erschütterungsschutz

Innerhalb des Plangebiets sind Beeinträchtigungen durch Erschütterungen und sekundären Luftschall durch die durch das Plangebiet verlaufende unterirdische U-Bahnlinie 4 und der oberirdischen Bahnanlage im Osten nicht ausgeschlossen (siehe auch Ziffer 4.2.8). Aus die- sem Grund wird in § 2 Nummer 33 eine entsprechende Festsetzung getroffen:

In den mit „(F)“ bezeichneten Baugebieten ist der Erschütterungsschutz der Gebäude durch bauliche oder technische Maßnahmen (zum Beispiel an Wänden, Decken und Fundamenten) so sicherzustellen, dass die Anhaltswerte der DIN 4150 (Erschütterungen im Bauwesen), Teil 2 (Einwirkungen auf Menschen in Gebäuden), Tabelle 1, Zeile 3 (Kerngebiete nach BauNVO) oder Zeile 4 (Wohngebiete nach BauNVO) für die jeweils im Tagzeitraum (6.00 bis 22.00 Uhr) oder Nachtzeitraum (22.00 bis 6.00 Uhr) schutzwürdigen Aufenthaltsräume eingehalten wer- den. Zusätzlich ist durch die baulichen und technischen Maßnahmen zu gewährleisten, dass der sekundäre Luftschall die Immissionsrichtwerte der Technischen Anleitung zum Schutz ge- gen Lärm vom 26. August 1998 (Gemeinsames Ministerialblatt S. 503), geändert am 1. Juni 2017 (BAnz. AT 08.06.2017 B 5), Nummer 6.2, für die jeweils im Tagzeitraum (6.00 bis 22.00 Uhr) oder Nachtzeitraum (22.00 bis 6.00 Uhr) schutzwürdigen Aufenthaltsräume nicht über- schreitet. Einsichtnahmestelle der DIN 4150: Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Um- welt, Klima, Energie und Argrarwirtschaft, Amt für Immissionsschutz und Abfallwirtschaft, Be- zugsquelle der DIN 4150: Beuth Verlag GmbH, Berlin.

Elektromagnetische Felder

Einwirkungen durch elektromagnetische Felder sind entlang der Bahnstromoberleitung der Fernbahntrasse im Osten des Plangebiets gegeben. Die geltenden Grenzwerte der 26. BIm- SchV werden sicher eingehalten. Aus Vorsorgegründen werden für die Bauflächen entlang der Bahn, in denen eine Gesamtbelastung von 0,3 µT nicht sicher eingehalten werden kann, sen- sible Nutzungen, in denen sich Kinder nicht nur kurzfristig aufhalten, ausgeschlossen, um un- wahrscheinliche, aber dennoch mögliche negative gesundheitliche Auswirkungen auf Kinder auch bei Magnetfeldbelastungen weit unterhalb der geltenden Grenzwerte auszuschließen.

5.7. Wasser

Entwässerung

Für die zentrale HafenCity wurde im Jahr 2004 von der Hamburger Stadtentwässerung auf Grundlage des Masterplans der HafenCity ein Entwässerungskonzept erstellt. Dieses Konzept sieht für den Geltungsbereich des Bebauungsplans HafenCity 10 eine Trennbesielung mit Schmutz- und Regenwassersielen vor. Darüber hinaus wurden für die Straßen mit erhöhtem Verkehrsaufkommen (Shanghai- und Überseeallee sowie Versmannstraße) separate Straßen- entwässerungsleitungen vorgesehen. In der Koreastraße und Stockmeyerstraße verläuft zu- dem das Kuhmühlenstammsiel als Mischwassersiel DN 3000. Direkte Anlieger dürfen auch weiterhin in das Kuhmühlenstammsiel einleiten, sofern das Grundstück über kein anderes Siel erschlossen ist.

Im Jahr 2009 wurde auf Grundlage des städtebaulichen Entwurfes eine Überarbeitung und Konkretisierung des Entwässerungskonzeptes für die Versmannstraße durchgeführt. An dem grundsätzlichen Konzept der Trennbesielung wurde festgehalten.

Schmutzentwässerung

Die Hauptvorflut für die Schmutzentwässerung der Bebauungsplangebiete HafenCity 10 und HafenCity 17 bildet das vorhandene Schmutzwassersiel in der Shanghaiallee. Von dort erfolgt die Ableitung des Schmutzwassers in das in der Koreastraße verlaufende Kuhmühlenstamm- siel.

Für den Anschluss der östlich des Lohseparks befindlichen Flächen musste der Lohsepark mit einem Schmutzwassersiel DN 250 gekreuzt werden, um auch diesen Bereich hochwassersi- cher an das Entwässerungsnetz anzuschließen. Diese Trasse ist als „vorhandene unterirdi- sche Abwasserleitung“ in der Planzeichnung gekennzeichnet. Sie verläuft südlich des Lohse- platzes.

Ab einem Hochwasserstand von 4,4 m über NHN wird das Kuhmühlenstammsiel beidseitig der HafenCity geschlossen. Ab diesem Wasserstand dürfen keine zusätzlichen Schmutzwas-

sermengen – außer von der tiefliegenden Fläche des Hildebrandtblocks und einzelnen Anlie- gern in der Stockmeyerstraße – in das Kuhmühlenstammsiel eingeleitet werden. Um die Hoch- wasserperiode zu überbrücken wurde ein Bedarfspumpwerk außerhalb des Plangebiets in der Shanghaiallee gebaut. Das Bedarfspumpwerk soll nur im Hochwasserfall das aus der Hafen- City anfallende Schmutzwasser über eine Druckleitung bis hinter die Hauptdeichlinie an der Altländer Straße in das Kuhmühlenstammsiel fördern.

Regenentwässerung

Die Regenentwässerung der Bebauungsplangebiete HafenCity 10 und HafenCity 17 erfolgt über bereits vorhandene oder noch herzustellende Regensielauslasse in den Baakenhafen bzw. in den Brooktorhafen/Ericusgraben. Die unterhalb der Rückstauebene befindlichen Ge- bäudeteile sind über private Pumpwerke zu entwässern.

Das in den Baugebieten und Straßenverkehrsflächen nördlich der Stockmeyer- bzw. Korea- straße und südlich der Versmannstraße anfallende Niederschlagswasser ist direkt in das nächst liegende Gewässer (Baakenhafen oder Brooktorhafen/Ericusgraben) einzuleiten (vgl. § 2 Nummer 17), da diese Flächen direkt an die Gewässer angrenzen und durch die Einleitung in das Hafenbecken das Sielnetz entlastet wird. Die Festsetzung erfolgt entsprechend dem oben genannten Entwässerungskonzept auf der Grundlage von § 9 Absatz 4 des Hamburgi- schen Abwassergesetzes in der Fassung vom 24. Juli 2001 (HmbGVBl. S. 258, 280), zuletzt geändert am 23. Januar 2018 (HmbGVBl. S. 19, 27).

Im Osten der Parkanlage bzw. Ausgleichsfläche am Ericusgraben ist ein Regenwassersiel als

„vorhandene unterirdische Niederschlagswasserleitung“ in der Planzeichnung gekennzeich- net.

Soweit ein Anschluss der Flächen des Lohseparks an die geplanten Regenwassersiele erfor- derlich wird, ist zu berücksichtigen, dass diese in geeigneter Form gegen Rückstau gesichert werden müssen. Rückstauebene ist das umgebende, hochwassergeschützt aufgehöhte Ge- lände. Der Wasserstand in den Regenwassersielen korrespondiert bei Hochwasser mit dem Wasserstand der Gewässer. Bei einem nicht rückstaugeschützten Anschluss der Parkflächen kann es bei Hochwasser zu deren Flutung kommen.

Langfristig zu erhaltener Gebäudebestand (Hildebrandtblock)

Die Entwässerung des Hildebrandtblocks erfolgt über das Mischwassersiel in der Straße Am Lohsepark. Durch die Niveauänderung der Straße und der damit einhergehenden Verände- rung der Rückstauebene der Straße westlich des Lohseparks muss das private Entwässe- rungssystem gegen Rückstau aus dem Siel gesichert werden.

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