Stellplätze
In § 2 Nummer 8 Sätze 2 und 3 ist festgesetzt, dass Stellplätze nur in Tiefgaragen oder Gara- gengeschossen unterhalb der Höhe von 8 m über NHN zulässig sind. Geringfügige Abwei- chungen sind zulässig, wenn sie durch abweichende Straßenanschlusshöhen von über 7,5 m über NHN begründet sind.
Die Festsetzung regelt, dass die privaten Stellplätze (notwendige und nicht notwendige Stell- plätze) nur in Tief- oder Warftgeschossen zulässig sind. Damit soll verhindert werden, dass in einem dichten, innerstädtischen Quartier die vorhandenen Freiräume ihrer Erholungs- und Freizeitfunktionen durch Stellplatznutzung entzogen werden. Zudem wird so vermieden, dass in den Erdgeschosszonen Stellplätze untergebracht werden, die das Stadtbild beeinträchtigen würden und außerdem nicht zur gewünschten Belebung der Erdgeschosszonen beitragen könnten. Gleichzeitig sollen geringfügige Abweichungen möglich sein, da die konkreten Stra- ßenausbauhöhen variieren und die Erdgeschossebenen sicherlich Anschluss an die jeweilige Straßenoberkante finden werden.
Tiefgaragen sind außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig (vgl. § 2 Nummer 8 Satz 1). Diese Festsetzung dient der wirtschaftlichen Ausnutzung der Fläche, da so auf zu- sätzliche Tiefgaragengeschosse verzichtet werden kann.
Neben den Stellplätzen auf privatem Grund werden im Zuge der Realisierung des Straßennet- zes auch öffentliche Parkstände erstellt. Für das Plangebiet (Quartier Am Lohsepark) wird ein Schlüssel von 0,13 Parkplätzen im öffentlichen Straßenraum (Parkstände) je Wohneinheit, für das benachbarte Elbtorquartier ein Schlüssel von 0,12 Parkständen je Wohneinheit berück- sichtigt. Die Versorgung mit Parkplätzen im öffentlichen Straßenraum bewegt sich damit leicht oberhalb des vom Senat am 17. März 2017 für ausreichend beschlossenen Zielwerts von 0,09 Parkständen je Wohneinheit (Drucksache 21/8292). Zudem werden öffentlich zugängliche Parkplätze in privaten Tiefgaragen im benachbarten Elbtorquartier und in großer Zahl im Über- seequartier angeboten.
Das Quartier Am Lohsepark ist mit den U-Bahnhaltestellen „Messberg“ (außerhalb des Plan- gebiets) und „HafenCity Universität“ im südlichen Plangebiet sowie der Buslinie 111 mit Hal- testelle „Koreastraße“ in der Shanghaiallee sehr gut an den öffentlichen Personennahverkehr angebunden. Auch vor diesem Hintergrund wird das Angebot an öffentlich zugänglichen Pkw- Stellplätzen im Plangebiet und der Umgebung für ausreichend erachtet.
In den Plangebieten HafenCity 10 und HafenCity 17 sind bzw. werden ca. 160 Fahrradpark- plätze im öffentlichen Raum gebaut. Damit wird eine angemessene Versorgung mit öffentlich nutzbaren Fahrradstellplätzen ermöglicht, die sich an dem Zielwert von 20 Fahrradstellplätzen je 100 Wohneinheiten orientiert.