Planungsdokumente: SB Release 2026.15

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Inhaltsverzeichnis

SB 2026.15 Kapitelbezogene Kategorie

Stellplätze

In § 2 Nummer 8 Sätze 2 und 3 ist festgesetzt, dass Stellplätze nur in Tiefgaragen oder Gara- gengeschossen unterhalb der Höhe von 8 m über NHN zulässig sind. Geringfügige Abwei- chungen sind zulässig, wenn sie durch abweichende Straßenanschlusshöhen von über 7,5 m über NHN begründet sind.

Die Festsetzung regelt, dass die privaten Stellplätze (notwendige und nicht notwendige Stell- plätze) nur in Tief- oder Warftgeschossen zulässig sind. Damit soll verhindert werden, dass in einem dichten, innerstädtischen Quartier die vorhandenen Freiräume ihrer Erholungs- und Freizeitfunktionen durch Stellplatznutzung entzogen werden. Zudem wird so vermieden, dass in den Erdgeschosszonen Stellplätze untergebracht werden, die das Stadtbild beeinträchtigen würden und außerdem nicht zur gewünschten Belebung der Erdgeschosszonen beitragen könnten. Gleichzeitig sollen geringfügige Abweichungen möglich sein, da die konkreten Stra- ßenausbauhöhen variieren und die Erdgeschossebenen sicherlich Anschluss an die jeweilige Straßenoberkante finden werden.

Tiefgaragen sind außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig (vgl. § 2 Nummer 8 Satz 1). Diese Festsetzung dient der wirtschaftlichen Ausnutzung der Fläche, da so auf zu- sätzliche Tiefgaragengeschosse verzichtet werden kann.

Neben den Stellplätzen auf privatem Grund werden im Zuge der Realisierung des Straßennet- zes auch öffentliche Parkstände erstellt. Für das Plangebiet (Quartier Am Lohsepark) wird ein Schlüssel von 0,13 Parkplätzen im öffentlichen Straßenraum (Parkstände) je Wohneinheit, für das benachbarte Elbtorquartier ein Schlüssel von 0,12 Parkständen je Wohneinheit berück- sichtigt. Die Versorgung mit Parkplätzen im öffentlichen Straßenraum bewegt sich damit leicht oberhalb des vom Senat am 17. März 2017 für ausreichend beschlossenen Zielwerts von 0,09 Parkständen je Wohneinheit (Drucksache 21/8292). Zudem werden öffentlich zugängliche Parkplätze in privaten Tiefgaragen im benachbarten Elbtorquartier und in großer Zahl im Über- seequartier angeboten.

Das Quartier Am Lohsepark ist mit den U-Bahnhaltestellen „Messberg“ (außerhalb des Plan- gebiets) und „HafenCity Universität“ im südlichen Plangebiet sowie der Buslinie 111 mit Hal- testelle „Koreastraße“ in der Shanghaiallee sehr gut an den öffentlichen Personennahverkehr angebunden. Auch vor diesem Hintergrund wird das Angebot an öffentlich zugänglichen Pkw- Stellplätzen im Plangebiet und der Umgebung für ausreichend erachtet.

In den Plangebieten HafenCity 10 und HafenCity 17 sind bzw. werden ca. 160 Fahrradpark- plätze im öffentlichen Raum gebaut. Damit wird eine angemessene Versorgung mit öffentlich nutzbaren Fahrradstellplätzen ermöglicht, die sich an dem Zielwert von 20 Fahrradstellplätzen je 100 Wohneinheiten orientiert.

Unterirdische Bahnanlage / ÖPNV

Der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) für die HafenCity muss die unmittelbare Verknüp- fung mit der Innenstadt gewährleisten, eine schnelle und zuverlässige Verbindung sicherstel- len und die beiden wichtigen Umsteigepunkte der Innenstadt, Jungfernstieg/Rathaus und Hauptbahnhof, direkt anbinden. Die Erschließung der HafenCity erfolgt neben Busverkehr mit dem modernen, zukunftsfähigen Verkehrssystem der U-Bahn. Dafür wurde eine neue U-Bahn- linie (U4) eingerichtet, die zwischen Billstedt und Jungfernstieg die bestehende U-Bahnanlage benutzt. Die neue Trasse beginnt an der bestehenden Haltestelle „Jungfernstieg“ und wird in einem Bogen von Westen her unterirdisch in die HafenCity geführt. Dort gibt es im Übersee- quartier die Haltestelle „Überseequartier“, an der Versmannstraße auf Höhe des Lohseparks die Haltestelle „HafenCity Universität“ im Plangebiet und im weiteren Verlauf die vorläufige Endhaltestelle „Elbbrücken“. Die Inbetriebnahme der Haltestellen „Überseequartier“, „Hafen- City Universität“ und „Elbbrücken“ ist erfolgt.

Für den Bau der neuen U-Bahnlinie 4 bis zur Haltestelle „HafenCity Universität“ liegt der Plan- feststellungsbeschluss vom 15. September 2006 (Amtl. Anz. S. 2281) mit Änderungen nach § 28 Absatz 1 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) in der Fassung vom 8. August 1990 (BGBl. I S. 1691), zuletzt geändert am 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328, 1366), vor. Ein Teilstück der U-Bahntrasse mit der Haltestelle HafenCity Universität liegt im südlichen Plangebiet. Die

Trasse ist als unterirdische Bahnanlage nachrichtlich übernommen. Für die Verlängerung der U-Bahnlinie von der Haltestelle HafenCity Universität bis zu den Elbbrücken einschließlich der geplanten Haltestelle Elbbrücken liegt ein Planfeststellungsbeschluss vom 14. August 2013 (Amtl. Anz. S. 1398) nach § 28 PBefG vor. Die Fortsetzung der U-Bahn Linie 4 bis zu den Elbbrücken ist errichtet und in Betrieb.

Das südliche Plangebiet wird im Bereich der Überseeallee/Versmannstraße von der U-Bahn- linie 4 unterquert. Im direkten Umfeld der unterirdisch verlaufenden Bahnanlage können Be- einträchtigungen (z. B. Erschütterungen, Streuströme) aus dem U-Bahn-Betrieb und der In- standhaltung nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Bei der zur U-Bahn-Trasse gelegenen Bebauung sind deshalb bei Bedarf Erschütterungsschutzmaßnahmen zu berücksichtigen. Die im September 2006 planfestgestellte unterirdische Bahnanlage ist in der Planzeichnung nach- richtlich übernommen.

Ausgehend von der östlichen Schalterhalle des U-Bahnhofs „HafenCity Universität“ ist ein bar- rierefreier für Fußgänger und Radfahrer nutzbarer Zugang unter den Fernbahngleisen geplant, der eine Anbindung des Oberhafenquartiers und den am Oberhafen geplanten Außensportflä- chen an den U-Bahnhof herstellt (Bebauungsplan HafenCity 17).

Ergänzt wird die ÖPNV-Anbindung der östlichen HafenCity durch einen geplanten Fähranleger im südlichen Bereich des Magdeburger Hafens außerhalb des Plangebiets und durch Busli- nien.

Straßenverkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung / Gehrecht

Straßenverkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung

Die öffentliche Promenade am Baakenhafen bildet ein Teilstück des im Masterplan HafenCity vorgesehenen Elbuferwanderwegs, die im Zusammenspiel mit der Parkanlage und der ge- planten Brücke über den Baakenhafen eine wesentliche freiraumplanerische Gelenkfunktion für die östliche HafenCity ausbildet. Ziel ist die Herstellung einer ca. 12 m breiten Promena- denfläche auf heutigem Geländeniveau (ca. 4.5 bis 5.3 m über NHN) bei Erhalt der vorhande- nen Kaimauern im Plangebiet. Im Bebauungsplan wird die Promenade als Straßenverkehrs- flächen besonderer Zweckbestimmung „Fußgänger- und Radfahrerbereich“ festgesetzt.

Nördlich und südlich der festgesetzten Fußgänger- und Radfahrerbrücke über die Fuge im Lohsepark sind in Verlängerung der Straße Am Hannoverschen Bahnhof Straßenverkehrsflä- chen besonderer Zweckbestimmung „Fußgänger- und Radfahrerbereich“ festgesetzt. Dadurch wird eine durchgängige Nord-Süd-Wegeverbindung für Fußgänger und Radfahrer durch das Plangebiet auf der Ostseite des Lohseparks zwischen Stockmeyerstraße/Koreastraße und Versmannstraße/Überseeallee und weiter über die Baakenhafenbrücke bis an die Norderelbe (außerhalb des Plangebiets) planungsrechtlich gesichert.

Gehrecht

Um eine durchgängige, öffentlich zugängliche Wegeverbindung zwischen der Stockmeyer- straße/Oberhafenbrücke bis zum nördlichen Ufer des Baakenhafens und zur HafenCity Uni- versität zu sichern, sind östlich des Lohseparks Gehrechte festgesetzt. Ein Gehrecht ist ent- lang der Pfeilerbahn festgesetzt, mit Querverbindungen zur Durchwegung der Baugebiete „MK 9“ und „MK 10“ zur Straße Am Hannoverschen Bahnhof östlich Lohsepark bis zur Parkan- lage/Gedenkbereich. Südlich der Versmannstraße werden Wegeverbindungen in den Bauge- bieten „MK 8“ und „WA 4“ durch ein Gehrecht gesichert, die an die Fußgängerpromenade und die Brückenverbindung am Baakenhafen anschließen. Zudem ist im „MK 8“ ein Durchgang mit Gehrecht und einer lichten Höhe von mindestens 8,15 m festgesetzt. Mit diesen Wegebezie- hungen wird ein dichtmaschiges Fußwegenetz im Quartiersbereich östlich des Lohseparks gesichert und eine qualitätsvolle öffentliche Vernetzung des Gedenkbereichs über raumwirk- same Plätze zu den Quartieren um den Baakenhafen ermöglicht. Durch die Gehrechte wird diese Fußwegverbindung langfristig für die Allgemeinheit gesichert.

Im Bereich des Baugebiets „MK 3“ westlich Lohsepark wird ebenfalls ein Gehrecht zur Siche- rung der Wegefläche vor dem Dokumentationszentrum an der Steinschanze für die Allgemein- heit festgesetzt.

Die festgesetzten Gehrechte umfassen die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, all- gemein zugängige Gehwege anzulegen und zu unterhalten. Geringfügige Abweichungen von den festgesetzten Gehrechten sind zulässig (vgl. § 2 Nummer 18).

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