5.13. Wasserfläche
Bestehende Gewässer von Brooktorhafen, Ericusgraben und Baakenhafen sind in den Bebau- ungsplan nachrichtlich als Wasserfläche übernommen.
Bestehende Gewässer von Brooktorhafen, Ericusgraben und Baakenhafen sind in den Bebau- ungsplan nachrichtlich als Wasserfläche übernommen.
Der Denkmalschutz für die Ensembles „Hannoverscher Bahnhof“ und „Ericusbrücke“ sowie für die Einzelanlage des Fabrikgebäudes im „MK 3“ ist nachrichtlich übernommen (siehe Ziffer 3.2.2).
Nördlich der Stockmeyerstraße befinden sich Reste der ehemaligen Stadtbefestigung. Des Weiteren ist im Bereich der Koreastraße mit Bauresten des ehemaligen Vorwerks Stein- schanze bzw. Leopoldus sowie Resten eines dem Vorwerk vorgelagerten Erdwalls zu rech- nen. Es gelten die „Besonderen Vorschriften für Bodendenkmäler“. Vor dem Beginn jeglicher Erdarbeiten, Baggerungen und Baumaßnahmen ist eine Genehmigung des für die Boden- denkmalpflege zuständigen Archäologischen Museums Hamburg - Helms Museum - einzuho- len. Die Flächen sind als archäologische Vorbehaltsflächen gekennzeichnet (siehe Ziffer 3.2.2).