TESTVERFAHREN Großborstel31
Verfahrensschritt
Beteiligung ÖffentlichkeitZeitraum
–durchführende Organisation
Hamenstädt_1136037221812Durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit der vorgesehenen Bezeichnung Großborstel 31 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die städtebauliche Entwicklung des südlichen Zentrums von Bergedorf geschaffen werden. Vorgesehen ist eine Stärkung des Dienstleistungssektors sowie der Bau von Wohnungen.
Gisela Schlau
Bezirksamt Hamburg-Nord
Freie und Hansestadt Hamburg
Bekanntmachung
Das Bezirksamt Hamburg-Nord hat beschlossen, folgenden Bebauungsplan-Entwurf gemäß § 3 Absatz 2 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung vom 3 . November 2017 (BGBl . I S . 3635) öffentlich auszulegen: Großborstel 31.
Verordnung Dokument öffnen und Stellung nehmen
FNP-Änderung
LaPro-Änderung
Untersuchungen
Ergänzende Unterlagen
Niederschriften
Stellungnahme #M1001
ich möchte mich im Rahmen des laufenden Bauleitplanverfahrens zu den vorgeschlagenen Änderungen und Entwicklungen äußern. Als Anwohner dieser Region ist mir die zukünftige Gestaltung unserer Umgebung von großer Bedeutung, und ich schätze die Gelegenheit, meine Ansichten zu teilen.
Zunächst möchte ich meine Unterstützung für die grundsätzliche Idee einer gezielten städtebaulichen Entwicklung in unserer Gemeinde zum Ausdruck bringen. Eine kluge Raumplanung kann zur Schaffung eines lebendigen und nachhaltigen Lebensraums beitragen.
Allerdings hege ich auch gewisse Bedenken und Anliegen im Hinblick auf die derzeitigen Planungen:
Infrastruktur und Versorgung: Die Planungen sollten sicherstellen, dass die Infrastruktur, einschließlich Straßen, Wasser- und Stromversorgung, Abwassersysteme sowie Gesundheits- und Bildungseinrichtungen, den zukünftigen Bedarf der wachsenden Gemeinschaft angemessen abdeckt.
Erhaltung des kulturellen Erbes: Es ist wichtig, unser kulturelles Erbe und unsere historischen Stätten zu schützen und zu erhalten. Die Planungen sollten Rücksicht auf den Erhalt unserer Identität und Geschichte nehmen.
Grüne Räume und Erholungsgebiete: Die Schaffung von grünen Räumen und Erholungsgebieten ist entscheidend für die Lebensqualität der Bewohner. Diese sollten in die Planungen integriert werden, um eine gesunde und lebenswerte Umgebung zu schaffen.
Verkehr und Mobilität: Eine durchdachte Verkehrsplanung ist unerlässlich, um Verkehrsprobleme zu minimieren und umweltfreundliche Mobilität zu fördern. Öffentliche Verkehrsmittel und Radwege sollten gefördert werden.
Partizipation der Bürger: Die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger sollte während des gesamten Planungsprozesses gefördert werden. Transparente Kommunikation und die Möglichkeit für Feedback sind entscheidend.
Umweltauswirkungen: Es ist erforderlich, eine umfassende Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchzuführen, um sicherzustellen, dass die geplanten Entwicklungen die Umwelt minimal belasten.
Nachhaltigkeit: Die Planungen sollten auf Nachhaltigkeit ausgerichtet sein, um eine langfristige Lebensqualität für unsere Gemeinschaft sicherzustellen.
Ich möchte betonen, dass diese Stellungnahme in einem konstruktiven Geist verfasst wurde, mit dem Wunsch nach einer positiven und verantwortungsvollen Entwicklung unserer Gemeinde. Ich danke Ihnen herzlich für die Berücksichtigung meiner Anliegen und hoffe, dass sie in den weiteren Planungsüberlegungen eine Rolle spielen.