Maßnahmen zu Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich / Festsetzungen
Zentral für die lokalklimatische Situation bleibt der Lohsepark, der Bestandteil der Plankonzep- tion ist.
Des Weiteren trägt die Festsetzung in § 2 Nummer 15 zur klimaschonenden Energieversor- gung durch erneuerbare Energien bei. Mittels der vorgesehenen Begrünung und Bauman- pflanzung der nicht überbauten Grundstücksflächen in den Wohn- und Kerngebieten (vgl. § 2 Nummern 21, 22 und 23) kann ein Beitrag zur Verbesserung des Lokalklimas und zur Filterung von Luftschadstoffen geleistet werden.
Gehölze tragen zur Staubbindung bei, indem sich Staub auf der Grünmasse ablagert und bei Niederschlag abgewaschen wird. Hierdurch verringert sich der Staubgehalt der Luft. Die Leis- tung von Bäumen, Gehölzen und flächigen Grünstrukturen zur Staubfilterung wird von mehre- ren Variablen bestimmt (Korngröße des Staubes, Größe und Ausstattung der Blattflächen, kleinräumige meteorologischen Ausbreitungsbedingungen). Zudem können Bäume gasför- mige Bestandteile sowohl über die Spaltöffnungen aufnehmen als auch auf der Cuticula (wachsartiger Überzug von Blättern) anlagern.
Dachflächenbegrünung (vgl. § 2 Nummer 26) auf den überbauten Innenhöfen und den sonsti- gen Dachflächen (vgl. § 2 Nummer 27) können ebenfalls kleinräumig einen Beitrag zur Be- schattung und damit verminderten Aufheizung und Luftanfeuchtung sowie zur Staubminde- rung leisten.
Durch die sehr gute Anbindung des Plangebietes an den öffentlichen Personennahverkehr (U- Bahn-Linie U4, Buslinien, geplanter Fähranleger am Magdeburger Hafen) kann der Anteil des motorisierten Individualverkehrs und damit der Treibhausgasemissionen verringert werden. Zudem trägt der in der HafenCity übliche hohe Energiestandard der neuen Gebäude zu einer Verringerung der Emissionen bei.
Weitere besondere Maßnahmen zur Verminderung von Beeinträchtigungen des Klimas sind nicht erforderlich.