Ausgleichsmaßnahmen außerhalb des Plangebiets
Die mit den Bauvorhaben in den Gebieten „MK 1“ und „MK 11“ verbundenen Eingriffe in die Weichböden und ökologisch wertvollen Wirbellosenfauna des Brooktorhafens und Ericusgra- bens können im Plangebiet nicht ausgeglichen werden. Daher werden den Eingriffsflächen Flächen für Ausgleichsmaßnahmen außerhalb des Plangebiets in einer Gesamtgröße von 2.900 m² im Auenentwicklungsbereich der Goseelbe (Bezirk Bergedorf) auf den Flurstücken 592 und 3724 der Gemarkung Neuengamme zugeordnet: Den Kerngebieten „MK 1“ und “MK 11“ werden Ausgleichsmaßnahmen außerhalb des Plangebiets in einer Flächengröße von 2.900 m² als Teil einer Auenentwicklungsmaßnahme auf den Flurstücken 592 und 3724 der Gemarkung Neuengamme zugeordnet (vgl. § 2 Nummer 32).
Auf diesen Flächen (siehe nachstehende Karte) sollen in direkter Beziehung zur Goseelbe naturnahe Flachwasserbereiche und Röhrichte neu angelegt und dauerhaft unterhalten wer- den. Durch Neuanlage von 2.900 m² Auenflächen werden im erforderlichen Umfang gewäs- serökologisch wirksame Strukturen und Lebensräume geschaffen, die den Verlust durch Ein- griffe am Brooktorhafen und Ericusgraben kompensieren. Die Flächen sind im Grundbesitz des Sondervermögens Naturschutz und Landschaftspflege. Die Planung, Umsetzung und Fi- nanzierung der Ausgleichsmaßnahme wird durch Vereinbarung zwischen dem Sondervermö- gen Stadt und Hafen und dem Naturschutzamt der Freien und Hansestadt Hamburg geregelt.