Planungsdokumente: SB Release 2026.15

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SB 2026.15 Kapitelbezogene Kategorie

Ausgleichsmaßnahmen außerhalb des Plangebiets

Die mit den Bauvorhaben in den Gebieten „MK 1“ und „MK 11“ verbundenen Eingriffe in die Weichböden und ökologisch wertvollen Wirbellosenfauna des Brooktorhafens und Ericusgra- bens können im Plangebiet nicht ausgeglichen werden. Daher werden den Eingriffsflächen Flächen für Ausgleichsmaßnahmen außerhalb des Plangebiets in einer Gesamtgröße von 2.900 m² im Auenentwicklungsbereich der Goseelbe (Bezirk Bergedorf) auf den Flurstücken 592 und 3724 der Gemarkung Neuengamme zugeordnet: Den Kerngebieten „MK 1“ und “MK 11“ werden Ausgleichsmaßnahmen außerhalb des Plangebiets in einer Flächengröße von 2.900 m² als Teil einer Auenentwicklungsmaßnahme auf den Flurstücken 592 und 3724 der Gemarkung Neuengamme zugeordnet (vgl. § 2 Nummer 32).

Auf diesen Flächen (siehe nachstehende Karte) sollen in direkter Beziehung zur Goseelbe naturnahe Flachwasserbereiche und Röhrichte neu angelegt und dauerhaft unterhalten wer- den. Durch Neuanlage von 2.900 m² Auenflächen werden im erforderlichen Umfang gewäs- serökologisch wirksame Strukturen und Lebensräume geschaffen, die den Verlust durch Ein- griffe am Brooktorhafen und Ericusgraben kompensieren. Die Flächen sind im Grundbesitz des Sondervermögens Naturschutz und Landschaftspflege. Die Planung, Umsetzung und Fi- nanzierung der Ausgleichsmaßnahme wird durch Vereinbarung zwischen dem Sondervermö- gen Stadt und Hafen und dem Naturschutzamt der Freien und Hansestadt Hamburg geregelt.

Wettbewerbsverfahren

Zur Gestaltung des Lohseparks inklusive der Gestaltung der räumlichen Situation des Ge- denkortes „Hannoverscher Bahnhof“ wurde im Juni 2010 ein freiraumplanerischer Wettbewerb entschieden. Der Entwurf bildet die Grundlage der Parkplanung. Die Gestaltung der Brücke über den Baakenhafen wurde im Rahmen eines hochbaulichen Realisierungswettbewerbs im November 2010 entschieden. In den Jahren 2011 bis 2014 wurden die hochbaulichen Reali- sierungswettbewerbe für die überwiegend für Wohnnutzung vorgesehenen Blöcke südlich des Hildebrandtblockes („WA 1“, „WA 2“ und „WA 3“) ein Bürogebäude am Brooktorhafen und ein Bürogebäude mit dem Dokumentationszentrum des ehemaligen Hannoverschen Bahnhofs durchgeführt. Für die Innenhofgestaltung des nördlicheren Blocks („WA 1“) wurde zusätzlich ein freiraumplanerisches Gutachterverfahren abgeschlossen. Auch der Wettbewerb für den Neubau einer Firmenzentrale auf dem Baufeld Ecke Shanghaiallee/Koreastraße ist entschie- den.

Auf der östlichen Seite des Lohseparks hat es mehrstufige Wettbewerbsverfahren gegeben. Im nordöstlichen Plangebiet wurde für die Ansiedlung eines Medienunternehmens und einer ergänzenden Bebauung ein städtebaulicher Wettbewerb in 2017 und in 2018 ein hochbauli- ches Verfahren durchgeführt. Im südöstlichen Teil wurde für die weiterführende Schule eben- falls ein städtebaulicher Wettbewerb durchgeführt. Dessen Ergebnis wurde aufgrund deutlich gestiegener prognostizierter Schülerzahlen und damit einhergehendem, steigendem Raumbe- darf für den Schulcampus im Rahmen einer Machbarkeitsstudie überarbeitet.

5.9. Einfriedigungen

In § 2 Nummer 24 ist festgesetzt, dass für Einfriedigungen nur Heckenpflanzungen bis zu einer Höhe von maximal 1,2 m zulässig sind. Die Vorgabe, falls Einfriedigungen vorgenommen wer- den, diese in ihrer Höhe auf 1,2 m zu begrenzen und nur Heckenpflanzungen zuzulassen, folgt folgenden Überlegungen: Einerseits soll die Innenhoffläche als einheitliche Fläche wahrnehm- bar bleiben, andererseits sind hohe nicht überblickbare Mauern oder Zäune städtebaulich nicht erwünscht. Als einheitliches Gliederungselement werden Heckenpflanzungen das Grünvolu- men erweitern und zur stimmigen Gesamtgestaltung der Innenhöfe beitragen.

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