Planungsdokumente: pmsmoke2026.03 mit Hanjo

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Maßnahmen zu Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich / Festsetzungen

Durch die Festsetzungen wird das Planungsziel umgesetzt, die erhaltenswerten Gebäude und Fassaden in die zukünftige städtebauliche Entwicklung zu integrieren. Die geplante städtebau- liche Entwicklung mit einer Neugliederung des Bauvolumens und der Anordnung von Haupt- baukörperlinien westlich und östlich der Grün- und Spielanlage Lohsepark ordnen und fassen den Blick neu auf Innenstadt, Ericus und Elbe. Der mit dem Gedenkort 2017 hergestellte Lohsepark hat mit raumprägenden Sichtbeziehungen das Stadtbild zwischen City und Elbe für die Öffentlichkeit erlebbar neu gestaltet.

Die Ericusbrücke als Bestandteil der Speicherstadt wird als ein bauhistorisch und hafenhisto- risch wertvolles Denkmal im Bebauungsplan nachrichtlich übernommen. Sie wurde denkmal- gerecht saniert. Der Lohseplatz und der denkmalgeschützte Bahnsteig 2 wurden als Gedenk- bereich in die Gestaltung der Grün- und Spielanlage Lohsepark einbezogen.

Für die neue Brücke über den Baakenhafen wurde ein Wettbewerbsverfahren durchgeführt, um eine hochwertige Gestaltung für das Bauwerk zu finden, das weit über den Baakenhafen zu sehen sein wird. Die Brücke ist so gestaltet, dass sie auch als Aussichtspunkt dienen kann. Die mit dem Bau einhergehende Beschränkung der Sichtbeziehungen wird durch eine trans- parente Gestaltung der Brücke mit einem in der Mitte liegenden Hochpunkt und einer rückver- setzten Lage der Widerlager minimiert, so dass auch aus einer wassernahen Position eine offene Blickbeziehung über den weiträumigen Baakenhafen erhalten wird.

Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter

Bestandsaufnahme des derzeitigen Umweltzustands

Im Plangebiet befinden sich mehrere Denkmäler, siehe auch Ziffer 3.2.2:

  • Fabrikgebäude Am Lohsepark 4a, Shanghaiallee 7, 9 mit Museumsnutzung,
  • Ericusbrücke mit Widerlagern und Auflager als technisches Denkmal einer ehemaligen Drehbrücke für Bahnverkehr und Teil der Gesamtanlage Speicherstadt,
  • Ensemble ehemaliger Hannoverscher Bahnhof (Gleisanlage und Bahnsteigüberreste, denkmalgeschützt) in Verbindung mit dem ehemaligen Verlauf des Bahnsteigs 2 nach Nordosten und der erhaltenen Topografie des ehemaligen Vorplatzes des Hannover- schen Bahnhofs und heutigem Lohseplatz (nicht denkmalgeschützt).

Des Weiteren befinden sich zwei archäologische Vorbehaltsflächen im Plangebiet. Zum einen handelt es sich um Reste der ehemaligen Stadtbefestigung nördlich der Stockmeyerstraße. Zum anderen ist mit Bauresten des ehemaligen Vorwerks Steinschanze bzw. Leopoldus sowie Resten eines dem Vorwerk vorgelagerten Erdwalls zu rechnen.

Kaimauern als Zeitzeugen ehemaliger Hafennutzung werden am südlichen Ericusgraben zu großen Teilen aufgegeben und eine neue Uferlinie entwickelt, um neue Ufergestaltungen und Bebauungen zu ermöglichen. Die Uferlinie zum Baakenhafen bleibt erhalten.

Der mit Spundwänden gefasste Bahndamm der Pfeilerbahn zwischen Kreuzungsbauwerk und Oberhafenbrücke bildet in Lage und Verlauf die Anfang des 20. Jahrhundert gebaute Eisen- bahnlinie ab, die zwar nicht mehr die ehemaligen Viaduktbögen offen zeigt, gleichwohl auch in veränderter Form als Zeitzeuge für ein bedeutendes Ingenieurbauwerk zu bewerten ist.

Sachgüter sind im Plangebiet, bis auf die bestehende Bebauung und Erschließungsanlagen, nicht vorhanden.

Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der Planung

Die geplante und in Teilen bereits realisierte Bebauung wird in einer hochwertigen Gestaltqua- lität und dem Innenstandort angemessenen Maßstäblichkeit entwickelt. Die drei Denkmäler werden würdevoll in die Gesamtkonzeption integriert.

Negative Auswirkungen auf die Schutzgüter werden nicht befürchtet.

Besondere Würdigung verdient der umgesetzte Gedenkort, der an die von hier ausgegange- nen 20 Deportationstransporte von über 8.000 Juden, Roma und Sinti in der Zeit des Natio- nalsozialismus in die Ghettos und Vernichtungslager Ost- und Mitteleuropas erinnern wird. Die Geschichte der Deportationen vom Hannoverschen Bahnhof wurde in einer zeitgeschichtli- chen Forschung u. a. mit Vertretern der betroffenen Opferverbände aufgearbeitet und Über- reste der Gleise und des Bahnsteigs von dem die Deportationszüge abfuhren, wurden gefun- den und unter Denkmalschutz gestellt.

Negative Auswirkungen auf die Schutzgüter werden nicht befürchtet.